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Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus → Die Deutsche Kolonialgesetzgebung

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Die Deutsche Kolonialgesetzgebung → → Erster Theil. - Allgemeine Bestimmungen. → C. Die Rechtspflege in den Schutzgebieten.

  • 23 15. Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete.
  • 28 16. Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit.
  • 36 17. Allgemeine Verfügung des Könoiglich preußischen Justizministers vom 20. Mai 1887, betreffend die im Auslande zu erledigenden Ersuchungsschreiben der Justizbehörden.
  • 41 18. Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Kongo-Staate über die Auslieferung der Verbrecher und die Gewährung sonstiger Rechtshülse in den Strafsachen zwischen den deutschen Schutzgebieten in Afrika und dem Gebiete des Kongo-Staates.
  • 53 19. Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande.
  • 56 20. Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung.
  • 58 21. Instruktion des Reichskanzlers zu dem Gesetze vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande.
  • 66 22. Erlaß an die auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 zur Ausübung standesamtlicher Befugnisse ermächtigten diplomatischen Vertreter und Konsuln des Reichs.
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