Die Deutsche KolonialgesetzgebungErster Theil. - Allgemeine Bestimmungen.B. Die Rechtsverhältnisse der Beamten in den Schutzgebieten.
Die Deutsche KolonialgesetzgebungErster Theil. - Allgemeine Bestimmungen.B. Die Rechtsverhältnisse der Beamten in den Schutzgebieten.
- 9 7. Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Kaiserlichen Beamten in den Schutzgebieten.
- 10 8. Gesetz, betreffend die Zurückbeförderung der hinterbliebenen im Auslande angestellter Reichsbeamten und Personen des Soldatenstandes.
- 10 9. Erlaß an den Kaiserlichen Gouverneur von Kamerun und die Kaiserlichen Kommissare für Togo, Deutsch-Südwestafrika und die Marschallinseln, betreffend die Tagegelder und Fuhrkosten der Beamten.
- 12 10. Cirkular an das Kaiserliche Gouvernement von Kamerun und die Kaiserlichen Komissariate für Togo und Südwestafrika, betreffend die Tagegelder der Beamten.
- 12 11. Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der gesandschaftlichen und Konsularbeamten.
- 19 12. Verordnung, betreffend in den Urlaub der gesandschaftlichen und Konsularbeamten und deren Stellvertretung.
- 21 13. Erlaß, betreffend die Anlegung und Verwerthung der Ersparnisse der Beamten in den Schutzgebieten und es deutschen Personals bei den Schutztruppen.
- 22 14. Verordnung, betreffend den Diensteid der in den deutschen Schutzgebieten angestellten Beamten.