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Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus → Die Deutsche Kolonialgesetzgebung

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Die Deutsche Kolonialgesetzgebung → → Erster Theil. - Allgemeine Bestimmungen. → A. Die Centralverwaltung der deutschen Schutzgebiete.

  • 3 1. Bekanntmachung, betreffend die Zuständigkeit der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts.
  • 3 2. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths.
  • 4 3. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths.
  • 5 4. Geschäftsordnung des Kolonialraths.
  • 7 5. Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete.
  • 8 6. Die vom Kolonialrath gefaßten Beschlüsse, betreffend die Zulassung ausländischer Gesellschaften zum Geschäftsbetrieb in den Schutzgebieten und die Berechtigung der Eingeborenen zu Verfügungen öffentlich rechtlicher Natur.
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