Die Deutsche KolonialgesetzgebungErster Theil. - Allgemeine Bestimmungen.A. Die Centralverwaltung der deutschen Schutzgebiete.
Die Deutsche KolonialgesetzgebungErster Theil. - Allgemeine Bestimmungen.A. Die Centralverwaltung der deutschen Schutzgebiete.
- 3 1. Bekanntmachung, betreffend die Zuständigkeit der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts.
- 3 2. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths.
- 4 3. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths.
- 5 4. Geschäftsordnung des Kolonialraths.
- 7 5. Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete.
- 8 6. Die vom Kolonialrath gefaßten Beschlüsse, betreffend die Zulassung ausländischer Gesellschaften zum Geschäftsbetrieb in den Schutzgebieten und die Berechtigung der Eingeborenen zu Verfügungen öffentlich rechtlicher Natur.