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Um aber das Schutzgebiet Kiautschou zu einer in jeder Beziehung nutzbringenden Kolonie zu machen, bedurfte es angestrengter, langwieriger Arbeit, die auch noch nicht als abgeschlossen gelten kann.
V. Entwicklung des Schutzgebietes seit der Besetzung.
Gleich mit der Besetzung begann ein reges Leben in Tsingtau. Durch einige militärische Expeditionen, die friedlich verliefen, wurde der Bevölkerung klar gemacht, daß sie von nun an unter deutscher Hoheit stände. Um der Ausübung des Hoh eitsrechtes dauernden Nachdruck zu verleihen, sowie um für alle Eventualitäten gesichert zu sein, wurde sogleich die dauernde Stationierung von Truppen in Tsingtau erforderlich. Es wurde daher ein kriegstarkes Seebataillon, eine Feldbatterie und ein Detachement Matrosenartillerie in Stärke einer Kompanie hinausgesandt. Bis zum Eintreffen dieser Truppen blieb das Schutzgebiet von Mannschaften des Kreuzergeschwaders besetzt, welche auch die von den chinesischen Soldaten verlassenen Lager als Unterkunft für jene herzurichten hatten. Das frühere Namen des chinesischen Generals wurde als Sitz des Befehlshabers eingerichtet; später wurde es vom neuernannten Gouverneur bezogen und blieb bis zur Fertigstellung eines angemessenen Dienstgebäudes Sitz der Verwaltung. Von Anfang an gab es aber auch schon wirtschaftliche Fragen zu regeln, die für die spätere Entwicklung der Kolonie von einschneidender Bedeutung wurden. In erster Linie war es erforderlich, sich über die Grundbesitzverhältnisse Klarheit zu verschaffen. Die Gefahr lag nahe, daß durch den Ankauf des für die Regierung erforderlichen Geländes die Preise für Grund und Boden schnell in die Höhe getrieben wurden, und daß ein Gründertum sich entwickeln und die Preise nach Belieben hochschrauben könnte. Beidem wurde dadurch begegnet, daß die chinesischen Besitzer durch Zahlung einer Prämie verpflichtet wurden, nur an die deutsche Regierung Land und zwar zu dem vor der Besitzergreifung üblichen Preise zu verkaufen. Auf diese Weise behielt die Regierung den Landverkauf zum Wohle für alle Ansiedler in der Hand.
Anfang April 1898 traf der neuernannte Gouverneur in der Kolonie ein, deren Verwaltung auch fernerhin dem Reichsmarineamt unterstellt wurde.
Die Verwaltung des Schutzgebietes unter dem Gouverneur, der gleichzeitig oberster Befehlshaber der Besatznngstruppen ist, gliedert sich in eine Zivil- und eine Militärverwaltung. Zur Zivilverwaltung gehören das Gouvernement im engeren Sinne, die eigentliche Landesverwaltung mit einem Zivilkommissar an der Spitze, die I u st i z v e r w a l t u n g, deren Vorstand den Titel Oberrichter führt, die Bauverwalt u n g, der die Bauleitung sämtlicher Regierungsbauten und die Bauaufsicht über alle für die Regierung auszuführenden Bauten obliegt, und die gleichzeitig die Baupolizei im Schutzgebiet ausübt, und die H a f e n v e r w a l- t u n g und m e t e o r o l o g i s ch - a st r o n o m i s ch e Station. Die Stelle eines besonderen Kommissars für chinesische Angelegenheiten ist eingegangen; seine Tätigkeit, soweit sie nicht organisatorischer Natur war, wird durch Bezirksamtmänner und Dolmetscher ersetzt. Von der Militärverwaltung ressortieren die Besatzungstruppen und alle