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Anlage S. IV.
Allgemeines.
nach einem Bericht des dortigen Kaiserlichen Residenten die Aussichten des Baumwollbaues günstig.
Für die Verschiffung der Baumwolle nach Deutschland käme der Wasserweg Niger—Benue in Betracht.
4. Vorbereitung des Baumwollbaues in Deutsch-Südwestafrika
Die Aussicht auf den Bau der Otavi-Eisenbahn hatte bereits im Jahre 1903 eine Anzahl Furnier veranlaßt, ein geschlossenes Gebiet bei Otavi für den Baumwollbau in Aussicht zu nehmen. Die mit dem Komitee geführten Verhandlungen sind indessen infolge des Hereroaufstandes ins Stocken geraten. Neuerdings hat die Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft den Plan wieder aufgenommen. Im Gebiete von Otavifontein sollen die ersten kleineren Kulturversuche zu verschiedenen Pflanzzeiten unternommen werden. Seitens des Komitees sind 1000 Togosaat, Kulturanleitungen usw. zur Verfügung gestellt.
o) Neuguinea.
1. Guttapercha- und Kautschukunternehmen.
Seit seinem Bestehen hat das Kolonialwirtschaftliche Komitee auf die Bedeutung der Kautschukgewinnung und -kultur für die Kolonien und das Mutterland hingewiesen und eine Reihe von Vorarbeiten nach dieser Richtung hin unternommen, wie die Westafrikanische Kautschuk- expedition im Jahre 1898, die Kunene-Zambesi-Expedition im Jahre 1899 und die Expedition nach Zentral- und und Südamerika im Jahre 1899/1900.
Das jetzt zur Ausführung gelangende Guttapercha- Kautschukunternehmen in Neuguinea bezweckt:
1. die Feststellung abbauwürdiger Mengen von Guttapercha und Kautschuk,
2. die Ausbeutung aufgefundener Bestände dieser Rohstoffe,
3. die Heranziehung und Anlernling der Eingeborenen zu einer rationellen Gewinnung dieser Rohstoffe,
4. die Verbreitung der Guttapercha- und Kautschuk kultur in Deutsch-Neuguinea.
Die Vorbereitung des Unternehmens an Ort und Stelle im Schutzgebiet erfolgte durch das Komiteemitglied Pros. Dr. Preuß. Der als Führer der Expedition aus- ersehene I)r. Schlechter studierte inzwischen die Verarbeitung von Guttapercha und Kautschuk in deutschen Kabelwerken und Kautschukwaren-Fabriken.
Die Organisation des Unternehmens erstrebt das Zusammenwirken aller maßgebenden Faktoren im Schutzgebiet und im Mutterland.
Dem Kaiserlichen Gouverneur, Herrn Or. Albert Hahl, ist im Einverständnis mit der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes Vollmacht erteilt, das Komitee in der Leitung des Unternehmens im Schutzgebiet zu vertreten.
Die Neuguinea-Kompagnie hat ihre Administrationen in Kaiser Wilhelmsland angewiesen, das Unternehmen in jeder nur möglichen Weise zu unterstützen, insbesondere durch Rabattsätze auf in Konstantinhafen zu liefernde Waren, durch kostenlose Unterkunft der Expedition in Konstantinhafen, bis diese selbst Unterkunftsräume geschaffen hat, durch Aufnahme des etwa erkrankten Personals in den Hospitälern der Kompagnie gegen eine mäßige Vergütung, durch zinsfreie und Provisionsfreie Vermittlung des Geldverkehrs.
Die Rheinische Missionsgesellschaft in Barmen hat sich bereit erklärt, ihre Missionare in Neuguinea, besonders ihren Präses, Missionar Hanke in Bongu, anzuweisen, die Arbeiten der Expedition nach Kräften zu fördern.