§62 Friedrich v. Keußler: Das wiedererstehen der deutschen Schulen in den Mstseeprovinzen.
gas wiedei'ei'sklien See deuttclien Sckulen in den SiUeesii'svjnren.
von
Friedrich v. Aeuszler in Petersburg.
(Mit Sonderkarte 8 und ^ Abbildung.)
Die vollständige Rusfifizierung der Gstseeprovinzen begann mit dem Regierungsantritt Kaiser Alexanders III. in: Zahre 188 s, diejenige der deutschen Schulen mit dem Amtsantritt des Kurators des Dorpater, gegenwärtig Nigaer Wehrbezirks, Kapustin, im Sommer s883. Nachdem in kurzer Zeit in allen anderen niederen und mittleren Schulen die russische Unterrichtssprache durchgeführt worden war, wurden die letzten deutschen Mittelschulen, die vier Landesgymnasien zu Birkenruh (bei wenden), Fellin, Neval und Goldingen, welche aus Mitteln der Ritterschaften Liv-, Est- und Kurlands unterhalten wurden und denen man ausnahmsweise bis zuletzt die deutsche Unterrichtssprache gelassen hatte, im Zuni f892 geschlossen. Seit diesen: Termin hat es in den Ostseeprovinzen überhaupt keine deutschen Schulen mehr gegeben. Hier und da behalf man sich mit häuslichem Unterricht in deutscher Sprache oder man errichtete in den Städten sog. Kurse, in welchen bis zu elf Schüler ambulierend in den Häusern ihrer Lehrer deutsch unterrichtet werden konnten, was gesetzlich noch zulässig schien, obgleich auch hiergegen die Negierungsinspektoren gelegentlich einschritten, naturgemäß aber auch mit andersartigen großen Schwierigkeiten verbunden war. Line deutsche Mittelschule konnte freilich in den neunziger Zähren in Riga für deutsche Neichsangehörige errichtet werden, die eben nur von Kindern der letzteren besucht werden durfte. Der Nussifizierungseifer ging sogar soweit, daß selbst in den Taubstummenanstalten die russische Unterrichtssprache verlangt wurde, gleichviel ob Angehörige und Umgebung der Unglücklichen deutsch, lettisch oder estnisch waren, — und den Abschluß des ganzen Russifizierungswerkes bildete die Umwandlung der deutschen Universität Dorpat in die russische Universität Zurjew, in der allerdings auf nachdrückliches verlangen des bekannten Oberprokurörs des heiligen Synods pobedanoszew innerhalb der theologischen Fakultät die deutsche Lehrsprache beibehalten werden mußte. Fürchtete doch dieser allmächtige Wächter der Orthodoxie als Konsequenz der russischen Lehrsprache daselbst die Einführung des russischen Gottesdienstes und der russischen predigt in allen evangelischen Kirchen des Reiches, eine Maßnahme, welche ihn: als große Gefahr für die Treue seiner Glaubensgenossen der Staatskirche gegenüber erschien.
Der von Rußland von Anfang an unglücklich geführte japanische Krieg von 190^ und (905 hat nun in den Zuständen des russischen Kaiserreichs in vielen Beziehungen Änderungen herbeigeführt, welche namentlich auch seinen nichtrussischen und nichtorthodoxen Staatsangehörigen zugute gekommen sind. An der sog. russischen Revolution von 1905 sind die baltischen Deutschen, deren Kaisertreue auch in den ihnen abholden Regierungskrisen sehr wohl bekannt war, in nichts beteiligt gewesen, aber an ihren Folgen haben schließlich auch sie gevorteilt. Schon vor den Katastrophen des Zahres (905 hatten, als (90^ unter der Ägide des Ministers des Innern Fürsten Swjatspolk-Mirski eine tolerantere Richtung Platz zu greifen begann, die Vertreter der baltischen Ritterschaften bei der Regierung Eingaben eingereicht, welche die Wiedereröffnung, wenn auch teilweise, deutscher ritterschaftlicher Mittelschulen bezweckten; die baltischen Stadtverwaltungen äußerten sich bald in ähnlichen: Sinne, indem sie die deutsche Unterrichtssprache auch für andere Schulen in Vorschlag brachten. Endlich in: April (906, kurz vor Eröffnung der ersten Neichsduma, ist durch die Allerhöchste Bestätigung der bezüglichen Reich sratsbeschlüsse (bis dahin war der Neichsrat nur eine beratende Behörde für die Gesetzgebung, und seine Beschlüsse hatten an sich bloß die Bedeutung von Gutachten) in: wesentlichen gestattet worden: erstens die Eröffnung von deutschen privatschulen in den Ostseeprovinzen, die aber keinerlei Rechte den: Staate gegenüber besitzen, also keinerlei Diplome für den Besuch der Hochschulen und anderer Lehranstalten oder für Vergünstigungen bezüglich des Militärdienstes ausreichen dürfen; und zweitens ist den baltischen Ritterschaften die Eröffnung einer bestimmten Anzahl deutscher Gymnasien und Realschulen gewährt worden, in welchen aber das Abiturientenexamen unter der Kontrolle