Periodikum 
Taschenbuch für Südwestafrika
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Das Wasser

gangen zur ausschliesslichen Aufsuchung oder Gewinnung von Mineralien verliehen werden.

Dies ist geschehen im Bezirk Gibeon und Berseba und im Caprivizipfel, wo Aufsuchung und Gewinnung von Edel­steinen dem Landesfiskus Vorbehalten worden ist.

Die Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft hat durch Konzession vom 25. Septemer 1904 für 10 Jahre das alleinige Schürfrecht auf Edelsteine erhalten in einem Gebiet, das begrenzt wird:

im Norden von einer durch Girichas gezogenen Ost-Westlinie, im Osten von einer durch Schuimooglaufenden Nord-Südlinie, im Westen durch den Ostrand des westlich von Airob oder Lever Rivier befindlichen Gebirges,

im Süden von einer durch den Nordfuss des Kleinbroek- karos laufenden Ost-Westlinie. Der Platz Aritetis ist ausge­nommen. 9

Während der ersten 5 Jahre, also bis zum 25. September 1909, : ist in diesem Gebiet jeder andere ausser der Regierung auch vom Schürfen auf die anderen Mineralien ausgeschlossen.

Das für die freie Schürftätigkeit aufEdelsteine verschlossene j Gebiet von Berseba wird voraussichtlich dem in der Bildung 1 begriffenen Berseba-Syndikat überantwortet werden. 1

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Das Wasser.

Von Bezirksgeologe Dr. Lotz.

Entstehung und Einteilung der Wasserstellen. j

Das Grundwasser hängt in seiner Menge und seinem < Auftreten in Südwestafrika ebenso wie daheim von mehreren 1 wichtigen Faktoren ab.

1. Höhe der Niederschläge, 1

2. Bodengestalt des Geländes, 1

3. Durchlässigkeit und Aufbau des Gesteins. ^