I. Allgemeines.
Nachdem die im Jahre 1905 zum Zwecke einer vollständigen Aufnahme der dentsch-französischen Grenze von Campo bis zum Tschadsee (2500 lem) entsandten gemeinschaftlichen Grenzexpeditioneu im Frühjahr 1907 nach Europa zurückgekehrt waren, konnte die Bearbeitung des umfangreichen Materials im Berichtsjahre derart gefördert werden, daß am 2. März 1908 in Berlin eine gemischte Kommission zur definitiven Regelung der Grenze zusammenzutreten in der Lage war. Aufgabe dieser Kommission war es, den beteiligten Regierungen auf Grund des vorliegenden Kartenbildes der Grenzgebiete Vorschläge für eine anderweite Regelung der im Vertrage vorn 15. März 1894 geschaffenen Grenze zu unterbreiten.
Es konnte sich demnach bei den Verhandlungen weder nm eine großzügige Neugestaltung der Grenzen noch um die Erlangung eines größeren Gebietszuwachses handeln, in Frage kanr nur eine Ersetzung der im Vertrage von 1894 festgelegten, meist geradlinigen, künstlichen Grenzen durch natürliche, sich möglichst den vorhandenen Wasserstraßen anschließende. Ferner galt es noch, die gemäß § III des Anhanges zum Vertrage von 1894 von Deutschland zu fordernden Kompensationen für das Gebiet um und südlich von Kunde sowie die von Frankreich zu fordernde Kompensation für das deutsche Miltagebiet festzustellen. Die astronomischen Ortsbestimmungen der Grenzexpeditioneu hatten nämlich ergeben, daß Kunde mehr wie 10 ^ westlich des 15° v. Gr., sowie daß der Schnittpunkt des 10° u. Br. mit dem Schart um mehr als 10 Bogenminuteu östlich des s. Zt. angenommenen Längengrades lag. Es war also der Fall des § III des Anhanges eingetreten. Die Kompensation deutscherseits erfolgte in der Weise, daß das Miltagebiet, das seiner abgelegenen Lage wegen von jeher der Verwaltung viel Schwierigkeiten gemacht hatte, an Frankreich abgetreten wurde. Frankreich dagegen entschädigte Deutschland durch Überlassung eines 2500 gkm großen Urwaldgebiets am Ssanga zwischen Bomassa und dem Njue, einem rechten Nebenfluß des Ssauga, wobei Deutschland gleichzeitig auf den größten Teil der von den französischen Konzessionsgesellschaften im Laufe des Jahres ihres natürlichen Reichtums an Elfenbein und Kautschuk entäußerten Gebiete um Kunde zugunsten Frankreichs verzichtete.
Hiernach verläuft die neue deutsch-französische Grenze von der deutsch-spanisch-französischen Ecke ab, den Ntem und dann den Nkom aufwärts bis zu einem dem Ajene (Aina) nächstgelegenen Punkt, sodann den Ajene abwärts, bis zur alten Grenzlinie. Sie fällt mit dieser ungefähr bis Dongo zusammen und zieht dann — in Erweiterung des deutschen Besitzes — Dscha abwärts bis zu dessen Mündung in den Ssanga. Dein Ssanga folgt sie 150 lrm aufwärts bis zum Njuefluß, diesem aufwärts bis 60 lrm westlich von Nola, dann führt sie zum Kadei 30 llm östlich von Delele, endlich 50 lrm westlich an Gaza vorbei, nach Kunde, das mit 8 Irm Radius französisch verblieben ist.
Teutsch-französische Grenze. ») Grenzregiüiernnfl.