Periodikum 
Adreßbuch für Deutsch-Neuguinea, Samoa, Kiautschou : nach amtl. Quellen bearb
Entstehung
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ZOLLTARIF.

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auf Belgien (nur Ausfuhr), 336 000 Mark auf S c h w ed e n (nur Aus­fuhr), 2 719 806 Mark auf Japan (nur Ausfuhr) und 2831 Mark auf andere Länder (nur Einfuhr).

Hauptausfuhrartikel im Jahre 1910 (in 1000 Mark): Phosphat 8560,5; Kopra 786,6; Haifischflossen 0,06.

Zollämter.

Rabaul, Friedrich-Wilhelmshafen, Käwieng, Kieta, Namatanai, Eitape, Morobe.

Zolltarif für das Schutzgebiet Deutsch - Neuguinea mit Einschluß des Inselgebietes der Karolinen, Palau, Marianen und Marshall-Inseln.

(Zollverordnung vom 10. 6. 1908, in Kraft getreten am 15. 7. 1908; Zusatz­verordnungen vom 1. 2. 1909 und 16. 2. 1909.)

1. Zollpflichtig sind:

Amtliche Ver-

Tarif­

nummer

Benennung der Gegenstände

Tarifsatz

gütung für Taragewicht und für Bruch bei 'Einfuhr in

Bemerkungen

Flaschen

1

2

3

4

5

6

7

8

Zigarren . .

Zigaretten. .

Tabak und alle nicht besonders genannten Tabakfabrikate . . . .

a) Spiritus, Trink­branntwein, Liköre aller Art, alkoholhal­tige Essenzen ....

b) Südweine u.Süßweine

c) Schaumweine ....

Alle nicht genannten

stillen Weine.

Bier jeder Art.

Apfelweine und son­stige Obstweine . . .

Alle übrigen Gegen­stände, soweit sie nicht für zollfrei er­klärt sind.

A. Einfuhrzölle.

1000 Stück 20Mk. 1000'StücklQMk.

1 kg netto 3 Mk.

1 Liter 2, Mk. 1 Liter 1,25 Mk. 1 Liter 1,25 Mk.

1 Liter 0,60 Mk. 1 Liter 0,20 Mk.

20 v. H. Tara­vergütung bei Verpackung in Kisten.

5 v. H. Bruch­vergütung bei Einfuhr in Fla­schen, falls bei der Deklara­tion eine Post von min­destens 100 Flaschen jeder Getränkeart angemeldet wird.

1 Liter 0,25 Mk.

Zu 1 u. 2: Für

weniger als 1000 Stck. Zigarren und Ziga­retten kommt der Teilbetrag des tarif­mäßigen Zollsatzes zur Erhebung.

Zu 4b u. c: Bei einem Werte von über 5 Mk. für das Liter 25 v. H. des Wertes.

Zu 5: Bei einem Werte von über3 Mk. für das Liter 20 v. H. des Wertes.

10 v.H. d.Wertes