Periodicaltome 
Bd. 2 (1911)
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325
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--^ZKSZZSZZZZZSZZSKZH^ Arbeiter-verhältnisse. Z25

eine breite Veranda lauft. Im ^Archipel ist meist das Dach mit Wellblech eingedeckt, welches zugleich zum Sammeln des Regenwassers in sogenannten Tanks dient. Breite Türen führen zu den lustigen Jnnenränmen, welche gewöhnlich aus einem Emp­fangszimmer, einem Speisezimmer und einigen Schlafränmen bestehen. Küche und Wirlschafts- räume sind in einem besonderen, nahe stehenden Gebäude untergebracht.

Die Einrichtung ist eine sehr einfache und be­steht aus den im Osten allgemein üblichen Möbeln

chinesischer Herkunft. Weiche Federbetten gibt es mit Rücksicht auf das Klima nicht; man bcnützt harte Betten Matratzen und Kopfkissen mit Kapok*) gefüllt, die in dichte Schleier (Mos­kitonetze) eingehüllt sind.

Die Tracht ist die übliche Tropentracht: bei den Herren weihe baumwollene Anzüge, die leicht gewaschen werden tonnen, von denen jedes Individuum einige Dutzend besitzt, serner der Tropenhelm oder ein weicher Filz- oder Stroh­hut mit breitem Rande.

VII. Arbeiterverhältnisse.

Melanesische und papuanische Arbeiter.

Die dem Lande selbst entstammenden Arbeiter sind aus allen Teile): des Schutzgebietes. In der erste:: Zeit also bis etwa 1891 verstanden sich in: großen und ganze:: nur die Leute von den Inseln des Archipels zur Arbeit und auch diese nur in geringerer Zahl. Von dieser Zeit ab gelang es mit vieler Mühe, nach und nach andere Gebiete, insbesondere auch Kaiser-Wilhelms- land für die Anwer­bung zu erschließen, so daßmanjetztin Kaiser- Wilhelmsland Leute von den Gebieten des Huongolfes, aus der Gegend von Finsch- hafen, Astrolabebai,

ipotsdamhasen, Ver- SegclschonerSenta" der Nen-Gninea-Cvmpagnie in Paradetnp linhafen, den French- Arbeiteranwerbnngschiffes.

Inseln, Neu-Pommern, Neu-Mecklenburg, Buka u. n. m. als Arbeiter beschäftigt, findet**). Fast alle Arbeiter, die den üblichen Arbeitervertrag eingehen, haben den Begriff, daß sie eine Verpflichtung auf eine größere Zeitdauerdie Archipel­leute auf drei Jahre, die Kaiser-Wilhelmslandleute meist auf zwei Jahre^ eingehen, nach deren Ablauf sie wiederum in ihre Heimat zurückkehren dürfen. Die unbedingte Zuverlässigkeit aller Versprechungen und Zusagen, die ihnen bei Abschluß des Vertrages von: weißen Manne gemacht worden sind, bildet die Grundlage des Verhältnisses. Jedes angeworbene Individuum muß reichliche Verpflegung, gute Behandlung, Befriedigung seiner kleinen Be­dürfnisse, wie z. B. des Rauchens, der allgemeinen Unterhaltung (Sing- Sing), der Eitelkeit mit Bezug auf Kleidung finden und insbesondere nach

*> Seidenbanmwolle, ein Produkt des Kapokbanmcs, der im Lande wächst.

**) Im Archipel liegen die Verhältnisse etwas anders. Auf den Unternehmungen daselbst werden fast nur Archipellente verwendet, ivaS seinen Grund darin hat, das; solche in hinreichender Zahl ge­wonnen werden konnten. Bei der rapiden Zunahme des Umfanges der Pflanzungen wird man aber bald an der Grenze der im Lande zu gewinnenden Zahl angelangt sein und sich daher nach Zufuhr von ausserhalb umsehen müssen.