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Deutschlands Kolonien : Erwerbungs- und Entwickelungsgeschichte, Landes- und Volkskunde und wirtschaftliche Bedeutung unserer Schutzgebiete / von Kurt Hassert
Entstehung
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2. Die Erwerbung der deutschen Schutzgebiete.

Wir kommen nunmehr zum zweiten Abschnitt der deutschen Kolonialbestrebungen, die das Eintreten Deutschlands in die Reihe der Kolonialmächte zur Folge hatten und sich in zwei Hauptteile, in die Erwerbungs- und Entwickelungsgeschichte unseres überseeischen Besitzes, zerlegen lassen.

Aus unscheinbaren, wenig versprechenden Anfängen ist unser Kolonialreich hervorgegangen. Schon 1841 hatten sich deutsche Mis­sionare in Südwestafrika niedergelassen und auf ihren Stationen, auf denen sie auch die preußische Flagge hißten, eine Reihe deutscher Händler und Handwerker angesiedelt, zu denen sich späterhin eine Anzahl ausgewanderter Buren hinzugesellte. Infolgedessen nahm die Kapkolonie 1876 von der Walfischbai und einigen Küsteninselchen Be­sitz und richtete eine Art Regierung und Gerichtsbarkeit über das Hinterland ein. Da brach 1880 der uralte Rassenhaß zwischen den gelben Urbewohnern des Landes, den Hottentotten, und den später eingewan­derten schwarzen Eindringlingen, den Hereros, von neuem aus. Er führte zu einem mit Unterbrechungen bis 1892 dauernden Kriegszustände, der auch die britische Scheinherrschaft wieder hinwegfegte. Weil die Eng­länder eben erst den blutigen, kostspieligen Kaffernkrieg beendet und durch die damals vollzogene erstmalige Annektierung Transvaals eine bedenkliche Gärung unter den Buren hervorgerufen hatten, so ent­schlossen sie sich, den wenig wertvollen südwestafrikanischen Besitz mit Ausnahme der Walfischbai wieder aufzugeben und auf den Schutz der Europäer in dem vom Kriege zerrissenen Gebiete zu verzichten. Auf eine Anfrage des Fürsten Bismarck hin, ob die bedrohten deutschen Familien auf Englands Hilfe rechnen könnten, erklärte das britische Kabinet auch ausdrücklich, daß der Oranjestrom die Nordgrenze der Kapkolonie sei und daß es für die Gegenden außerhalb der Walfischbai jede Verantwortung ablehne. In gleichem Sinne schrieb der britische Kolonialminister dem Gouverneur des Kaplandes, daß Pläne auf Aus­dehnung der englischen Gerichtsbarkeit über die Walfischbai hinaus nicht unterstützt werden könnten.