D. Schlußwort
Noch weniger als die Land- kann die südwestafrikanische Minenfrage als gelöst betrachtet werden. Hat in jener bereits der Staat das entscheidende Wort zu sprechen, so bildet in dieser noch jede Gesellschaft ein Problem für sich, und alle zusammen bilden eine große Disharmonie von Problemen. Leider hat die Dernburgsche Verwaltung die Minenfrage der Lösung nicht nur nicht näher geführt, sondern noch unklarer gestaltet. Es war für Dernburg, den Nichtjuristen, bequem, sich auf den Rechtsstandpunkt zu stellen, aber politisch nicht glücklich. Gerade weil des Staates eigene koloniale Erwerbungen durch rechtlich verschleiertes Bestreben, sich mit Gewalt und List in den Besitz von Macht zu setzen, zustande kommen, sind ihm die Hände gebunden, sobald den rechtlichen Ursachen privater kolonialer Gerechtsame nachgeforscht wird. Außerdem pflegen die verwickelten Verhältnisse alsbald eine Menge sich widersprechender juristischer Betrachtungen, Gutachten usw. hervorzurufen, die mit ihren neuen Gesichtspunkten die ganze Sache schließlich zu einer unlösbaren babylonischen Verwirrung gestalten. Auf diesem Wege werden wir die südwestafrikanische Minenfrage jedenfalls nicht lösen.
Vielversprechend ist, ja die einzige Möglichkeit zur Lösung der Minenfrage bietet dahingegen der Weg der Sonderbesteuerung der Gesellschaften (nicht Kriegssteuer), » begründet durch ihre besonderen Privilegien und ohne Rücksicht auf die Gunst oder Ungunst ihrer wirtschaftlichen Lage. Insofern waren die Abgeordneten mit ihren allerdings unglücklich gefaßten und von falschen Voraussetzungen ausgehenden Kriegssteueranträgen (vgl. S. 86/87 und 90/91) vom richtigen Gedanken beseelt. Insbesondere gilt dies von der Idee des Abgeordneten Lattmann, daß die Ge-