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Die Leistungen der Regierung in der südwestafrikanischen Land- und Minenfrage / von Paul Leutwein
Entstehung
Seite
127
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D. Schlußwort

Noch weniger als die Land- kann die südwestafrikani­sche Minenfrage als gelöst betrachtet werden. Hat in jener bereits der Staat das entscheidende Wort zu sprechen, so bildet in dieser noch jede Gesellschaft ein Problem für sich, und alle zusammen bilden eine große Disharmonie von Pro­blemen. Leider hat die Dernburgsche Verwaltung die Minen­frage der Lösung nicht nur nicht näher geführt, sondern noch unklarer gestaltet. Es war für Dernburg, den Nicht­juristen, bequem, sich auf den Rechtsstandpunkt zu stellen, aber politisch nicht glücklich. Gerade weil des Staates eigene koloniale Erwerbungen durch rechtlich verschleier­tes Bestreben, sich mit Gewalt und List in den Besitz von Macht zu setzen, zustande kommen, sind ihm die Hände gebunden, sobald den rechtlichen Ursachen privater kolo­nialer Gerechtsame nachgeforscht wird. Außerdem pflegen die verwickelten Verhältnisse alsbald eine Menge sich widersprechender juristischer Betrachtungen, Gutach­ten usw. hervorzurufen, die mit ihren neuen Gesichtspunk­ten die ganze Sache schließlich zu einer unlösbaren babylo­nischen Verwirrung gestalten. Auf diesem Wege werden wir die südwestafrikanische Minenfrage jedenfalls nicht lösen.

Vielversprechend ist, ja die einzige Möglichkeit zur Lösung der Minenfrage bietet dahingegen der Weg der Sonderbesteuerung der Gesellschaften (nicht Kriegssteuer), » begründet durch ihre besonderen Privilegien und ohne Rücksicht auf die Gunst oder Ungunst ihrer wirtschaftlichen Lage. Insofern waren die Abgeordneten mit ihren aller­dings unglücklich gefaßten und von falschen Voraussetzun­gen ausgehenden Kriegssteueranträgen (vgl. S. 86/87 und 90/91) vom richtigen Gedanken beseelt. Insbesondere gilt dies von der Idee des Abgeordneten Lattmann, daß die Ge-