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Die Leistungen der Regierung in der südwestafrikanischen Land- und Minenfrage / von Paul Leutwein
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Etatjahr B s e u ^f' Bemerkungen

1901 Vgl. Anlage 3 zum Etat 1901Bedingungen für die Gewährung staatlicher Ansied­lungsbeihilfen im deutsch-südwestafrikani­schen Schutzgebiete.

1902 40 000 Beihilfen für die durch die Rinderpest be­

sonders getroffenen Ansiedler und Einge­borenen.

1903 300 000 Zur Förderung der Besiedlung des Schutz­

gebiets, davon 200 000 für Ansiedlungsbei­hilfen im Sinne des Planes von 1900 100 000 Mark für eine Ansiedelungskom­mission. Vgl. S. 32 und Denkschrift An­lage 3 zum Etat von 1903.

1904 40 000 Beihilfe an Ansiedler für die infolge von

Rinderpest-Impfungen erlittenen Viehver­luste.

1905 40 000 desgleichen.

1906 40 000 wie oben. Titel geändert, da Rinderpest

durch den Krieg eingeschleppt und seu­chenverdächtige Tiere getötet.Zur Ent­schädigung von Ansiedlern für die infolge der Seuchenbekämpfung erlittenen Vieh­verluste.

Ergänzungs­

etat

1906 500 000 Ansiedlungsbeihilfen, vgl. S. 32 und Denk­

schrift des Gouverneurs über die Be­siedelung Deutsch-Südwestafrikas, Etat 1907 S. 75 ff.

1907 40 000 Seuchenbekämpfung.

800 000 Ansiedlungsbeihilfen.

1908 150 000 Ansiedlungsbeihilfen. Zuerst waren 300 000

angefordert, doch wurde der Betrag in

Übereinstimmung mit dem Gouverneur auf

150 000 verringert. Die Summe diente auch zur Bestreitung der Kosten für einge­führtes Farmerzuchtvieh.

40 000 Seuchenbekämpfung.