Das deutsche Kongo-Ufer an der Ssanga-Mündung.
Von Hauptmann a. D. Hans v. Ramsay.
(Mit einer Skizze.)
Der Wortlaut des deutsch-französischen Abkommens vom 4. November 1911 über die Grenze am Kongo heißt:
,,.... Sie verläuft den Bokiba und den Likuala abwärts bis zum rechten Ufer des Kongo-Stroms und folgt diesem bis zur Mündung des Ssanga auf eine Strecke von 6 bis 12 km, die nach Maßgabe der geographischen Verhältnisse festgelegt werden wird. Die Grenze geht den Ssanga aufwärts bis zu dem Likuala-aux-herbes, dem sie bis Botoungo folgt.“
Artikel I 15 der „Erklärung“ vom 28. September 1912 (Berner Konvention) enthält die nötigen Anweisungen, wie dieser Wortlaut auf die Abmessung der Uferstrecke praktisch angewendet werden sollte. Die Entscheidung der bekannten Streitfrage, ob die eigentliche Grenze im Talweg des Kongo oder am Ufer entlang laufe, bildete keine Aufgabe der Grenzexpedition, sondern blieb besonderen Abmachungen der beiden Mächte Vorbehalten.
Alle bis zum Beginn der Grenzverhandlungen bekannten Karten der Likuala- und Ssanga- Mündungen in den Kongo sind mehr oder weniger falsch und ungenau und erst die vor kurzem veröffentlichten, ganz vortrefflichen und absolut zuverlässigen Karten der Mission Hydrographique, die unter der ausgezeichneten Leitung von Herrn Ingenieur M. H. R o u s s i 1 h e in den Jahren 1910 bis 1911 und unter Aufwendung großer Mittel vorzügliche Flußaufnahmen des Kongo, Ssanga und Ubangi gemacht hat, geben ein klares Bild der örtlichen Verhältnisse.
Ich habe diese Karten während eines ^tägigen Aufenthalts in Bonga durch Fahrten mit der Expeditionsbarkasse und mit Kanus nachgeprüft und sie bei der Schlußverhandlung mit dem französischen Oberleiter, Herrn Administrator I. CI. L.Pe- r i q u e t in Mossaka als Unterlage benutzen können und müssen, da die Herstellung einer eigenen Karte dieses ungeheuren Flußsystems Wochen und Mo
nate lange Arbeiten und ganz andere, als die mir zur Verfügung gestellten Mittel erfordert hätte. Bei diesen Fahrten habe ich festgestellt, daß 1. das rechte in deutschem Besitz befindliche Kongo- Ufer überall deutlich erkennbar ist, und daß 2. ebenso die Mündungen des Ssanga und des Likuala—Mossaka deutlich wahrnehmbar sind, trotz der vielen, diesen Flußmündungen vorgelagerten großen und kleinen Inseln. Den Likenzi- Kanal, den ab und zu Dampfer benutzen, um von dem Kongo in den Ssanga zu fahren, und den Boie- Kanal wird man nicht gut als Mündungsarme des Ssanga bezeichnen können, da in dem größten Teil des Jahres durch sie eine Strömung vom Kongo zum Ssanga bemerkbar ist. — Der „Grüne Likuala“
I (Likuala-aux-herbes) mündet nicht in den Kongo,
: sondern in zwei Armen oberhalb des Likenzi-Kanals
in den Ssanga.
Der Ssanga mündet in einem breiten, das ganze Jahr hindurch für die Ssanga-Dampfer schiffbaren ! Hauptarm, an dem etwa 14 km von der Mündung ■ entfernt Bonga liegt, und mehreren Nebenarmen in den Kongo; der östlichste Arm, der ganz kurz ist und die Form eines S hat, ist auf meine Anregung von Herrn Periquet und mir unseren Regierungen als Grenze vorgeschlagen worden. Die Mündung dieses östlichsten Ssanga-Armes ist fast genau 11 km von der Mündung des Likuala-Mossaka entfernt; die deutsche Kongo-Uferstrecke würde demnach, bei Annahme unserer Vorschläge von seiten der Regierungen, 11 km betragen; Deutschland würde hierdurch in den Besitz eines hochwasserfreien Ufers am Kongo selbst und in den Besitz des ganzen Mündungsgebietes des Ssanga kommen. Von Bonga aus ist diese hochwasserfreie Uferstrecke am Kongo durch den S-Arm in etwa JA stiindiger Kanufahrt zu erreichen.
Die Tallinie in dem vor der Ssanga-Mündung mehr als 10 km breiten Kongo und zwischen dem Inselgewirr in demselben zu finden, ist außerordentlich schwierig, wenn es bei der fortwährenden Neu-