Vorwort
L/urch das deutsch-französische Abkommen vom 4. November 1911 erwarb Deutschland von Frankreich ausgedehnte Gebiete im Süden und Osten seines Schutzgebiets Kamerun; Artikel 3 desselben Abkommens setzte fest, daß innerhalb 6 Monaten nach der Ratifizierung, die am 12. März 1912 stattfand, die nötigen Schritte zur genauen Festsetzung der Grenzen dieser Erwerbungen getan werden sollten. Die Regelung aller Einzelheiten erfolgte auf einer im Juni und Juli 1912 in Bern tagenden Konferenz durch die technischen Delegierten Deutschlands und Frankreichs; diese Beschlüsse sind in der „Erklärung“ vom 8. September 1912, Abschnitt I, enthalten.
Die Notwendigkeit einer gleichzeitigen Entsendung von fünf Grenzexpeditionen und zwei Oberleitungen zur örtlichen Festlegung der Neuerwerbungen, während bereits eine Vermarkungsexpedition in Togo, eine zweite in Westkamerun und eine große wissenschaftliche Expedition in Deutsch-Neuguinea tätig waren, stellte die Kolonialverwaltung vor eine Aufgabe, wie sie in ähnlichem Umfange auf demselben Gebiete noch nicht vorgekommen war. Dank dem großen Interesse, das diesem Zweig wissenschaftlicher Forschung in der Armee und in den Schutztruppen entgegengebracht wird, gelang es jedoch, die personelle Besetzung der Expeditionen ohne Schwierigkeiten vorzunehmen. Ebenso erwiesen sich die mit der Lieferung der zahlreichen Instrumente betrauten deutschen Firmen ihrer Aufgabe durchaus gewachsen. Ein genaues Verzeichnis der Teilnehmer an den Expeditionen wird dem zweiten Teil dieser Veröffentlichung beigegeben werden.
Die Einrichtung einer örtlichen Verwaltung in den neuenvorbenen Gebieten nahm erst am 1. Oktober 1912 ihren Anfang, und auch dann nur in einzelnen Teilen. Auf eine Unterstützung der Expeditionen durch die Verwaltung konnte daher nicht gerechnet werden. Um möglichst schnell und unter Schonung der Kräfte an die Bestimmungsorte zu gelangen, mußten die Teilnehmer noch dazu
zum größten Teil ihre Rcisewege durch fremdherrliche Gebiete wählen. Diese Umstände machten es notwendig, die Expeditionen auf das sorgfältigste und reichlichste auszurüsten, im übrigen aber die Leitungen zum Zwecke selbständigen Handelns mit weitgehenden Vollmachten auszurüsten — ein Vertrauen, das in keinem Falle enttäuscht worden ist. Wie große Anforderungen an die Tatkraft jedes einzelnen gestellt werden mußten, möge beispielsweise daraus hervorgehen, daß zwei mit den afrikanischen Verhältnissen unbekannte Unteroffiziere den Auftrag erhielten, zwei zerlegte Dampfbarkassen nach Kinshasa im belgischen Kongogebiet zu schaffen, sie dort zusammenzusetzen und dann auf dem Wasserwege Kongo, Ssanga und Ubangi den Expeditionen zuzuführen. Beide Barkassen erreichten pünktlich ihre Bestimmungsorte.
Die Ausnützung der Fortschritte moderner Technik zeigte sich besonders in der erstmaligen Beigabe von Empfangsapparaten für drahtlose Telegraphie zur Ausführung von Längenbestimmungen. Die Telefunkenstation Duala als Gebestelle für die Signale mußte hierzu mit einem Fachastronomen besetzt werden. Wider Erwarten konnte eine große Anzahl der Duala-Signale nicht nur im Süden, sondern auch im Nordosten aufgenommen werden, wodurch sehr exakte Längen- bestimmungen erzielt wurden. Dieser Erfolg ver- anlaßte die Kolonialverwaltung, auch die Länge der Telefunkenstation Duala durch eine telegraphische Längenübertragung vermittels des Kabels Emden- Duala neu bestimmen zu lassen, mit welcher Arbeit noch zwei Mitglieder der Grenzexpeditionen beschäftigt sind.
Erfahrungsgemäß finden die strichweise arbeitenden und mit der Lösung ihrer Spezialaufgabc vollbeschäftigten Grenzexpeditionen nur wenig Gelegenheit zur landeskundlichen Erforschung der bereisten Gebiete; von der Beigabe rein wissenschaftlicher Teilnehmer an diesen Unternehmungen wird daher in der Regel abgesehen. Im vorlicgen-