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Deutsche Kolonialgesetzgebung : Text-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister / von Philipp Zorn
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III. Teil. Verwaltungsrecht.

Vertrag zwischen dem Reichskanzler und dem Norddeutschen Llohd in Bremen über die Unterhaltung von Postdampsschiffs- verbindungen mit dem Schutzgebiete Deutsch-Neuguinea. Vom 2./9. Juli 1909^). (KolBl. S. 1090.)

D. Eisenbahnen.^)^)

Gesetz, betr. die Übernahme einer Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Daressalam nach Morogoro.

Vom 31. Juli 1904. (RGBl. S. 330.)

§ 1. Zum Baue und zum Betrieb einer Eisenbahn von Daressalam nach Morogoro durch die auf Grund der beigedruckten * *) Bau- und Betriebskonzession zu bildende Ostafrikanische Eisen-

') Vgl. dazu den Hauptvertrag über die Unterhaltung deutscher Post­dampfschiffsverbindungen mit Ostasien und Australien. Vom 30. Okt. bzw. 12. Sept. 1898. (DKG. XII S. 292 f. im Auszug abgedruckt.)

*) Literatur: Baltzer, Art.Eisenbahnwesen" in Wörterb. I S. 703.

r) Der Betrieb der Kolonialeisenbahnen ist zum Teil staatlich, zum Teil privat. Für den Betrieb der Privatbahnen werden Konzessionen erteilt. Die zahlreichen Bahnbau- und Betriebsverträge sind in der DKG. sämtlich zum Abdruck gebracht. Aus den letzten Jahren mögen hier erwähnt werden:

1. Bau- und Betriebskonzession für die Ostafrikanische Eisenbahngesell- schaft vom 31. Juli 1904 (DKG. VIII S. 184).

2. Vertrag zwischen dem Landesfiskus von D.-Ostasrika und der Ost­afrikanischen Ctsenbahngesellschaft, betr. den Bau eurer Eisenbahn von Morogoro nach Tabora. Vom 12 ./ 12 . Juli 1908 (DKG. XII S. 250).

3. Vertrag zwischen dem Staatssekr. des R.-K.-A. und der Deutsch. Kol.- Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft über den Bau der Eisenbahn MomboBuiko. Vom 5./10. April 1909 (DKG. XIII S. 224).

4. Vertrag zwischen dem Staatssekr. des R.-K.-A. und der Deutsch. Kol.- Eisenb.-Bau- und Betriebsgesellschaft über den Bau der Eisenbahn von Seeheim nach Kalkfontein. Vom 22. Okt./14. Nov. 1903. (DKG. XII

S. 448.)

5. Pachtvertrag zwischen dem Fiskus des Schutzgebiets Togo und der Deutsch. Kol.-Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft zu Berlin, betr. die Verkehrsanlagen in Togo. Vom 6./12. März 1908. (DKG. XII S. 91.)

6. Für Kiautschou wurde die Schantung-Eisenbahn-Gesellschaft am 14. Juni 1899 in Berlin mit einein Aktienkapital von 54 Millionen Mark auf Grund der am 1. Juni 1399 vom Reichskanzler erteilten Konzession gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Tsingtau mit Zweigniederlassung in Berlin. (Handb. S. 454.)

^) Hier nicht abgedruckt.