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Deutsche Kolonialgesetzgebung : Text-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister / von Philipp Zorn
Entstehung
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Vorwort.

dem Erscheinen der ersten Anfinge dieser Sammlung hat die Entwickelung unserer deutschen Kolonien und mit ihr des für sie bestimmten Kolonialrechtes einen großer: Aufschwung genommen. Zwar sind diese Dinge auch heute noch längst nicht abgeschlossen; aber aus den äußerlich und innerlich unfertigen Verhältnissen der ersten Zeit sind doch einigermaßen sicher befestigte Zustände in allen unserer: Kolonien hervorgegangen. Demgemäß konnte auch in er­heblichem Umfange an Stelle der Vorschriften für die einzelnen Kolonialgebiete ein allgemeines Kolonialrecht treten, und an Stelle der versuchsweisen Vorschriften der Anfangs­zeit konnten dauernde Anordnungen gesetzt werden. Infolge­dessen ist vorr dem Kolonialrecht der ersten Periode wenig mehr übrig geblieben, und eine Neuausgabe der früheren Sammlung mußte nicht mehr und nicht weniger als ein vollständig neues Werk sein.

Dieses Werk zu schaffen, hat ein jüngerer, aber bereits wohlbekannter und wohlbewährter Schriftsteller auf dein Gebiete des Kolonialrechtes, Assessor Dr. Sassen, übernommen. In vollständig neuer sachlicher Gliederung des Stoffes bringt die neue Ausgabe die für unsere Kolonien wichtigster: Staats­verträge, das gesamte Gesetzmaterial, die auf sämtliche Kolonien bezüglichen Kaiserlichen Verordnungen und aus dem Rechte der einzelner: Kolonien dasjenige Material, das