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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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VII. 3 I., vil. 32 .

keine genügende Kenntnis gehabt haben, da sie ihre Rechte lediglich von der Kolonialgesellschaft herleiten und darum alle Einwendungen gegen sich gelten lassen müssen, die gegen diese Gesellschaft geltend gemacht werden können. Es bleibt ihnen ja überlassen, sich wegen Ersatzes des ihnen erwachsenen Schadens an die Kolonialgesellschaft zu halten.

§ 137 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht diesen Ausführungen nicht entgegen. Eine Sonderberechtigung ist nicht ein veräusserliches Recht, vielmehr ergibt sich aus der Verleihung in dem oben ausgeführten Sinne, ob das durch sie begründete Recht ein veräusserliches oder ein unver­äusserliches ist. Hier ist ein unveräusserliches Recht verliehen worden oder zum mindesten ein in der Veräusserlichkeit vom Willen des Verleihen­den abhängiges Recht.

Zu den Rechten, die nach § 44 der Bergverordnung im Wege des Widerspruchs geltend gemacht werden können und müssen, gehört zweifellos aber auch das Recht des Staates, den mit der Verleihung in Widerspruch stehenden Uebergang einer Sonderberechtigung auf Dritte zu verhüten.

Das ergibt sich schon aus der gleichen richterlichen Stellung der Berg­behörde, die staatliche Rechte, wie das vorliegende, nicht wahrnehmen kann, vielmehr, wenn sonst die Vorbedingungen erfüllt sind, das Bergwerks­eigentum verleihen muss, es sei denn, dass der Staat vor ihr rechtzeitig seine gegenstehenden Rechte geltend macht.

Ich beantrage hiernach, die beantragte Umwandlung abzulehnen.

gez. Böhmer.

An die Kaiserliche Bergbehörde hier.

32. Widerspruch des Bezirksamtmanns Böhmer gegen die Umwandlung der von der Kolonial-Gesellschaft bei Bogenfels belegten Edelmineralschürffelder in Edelmineralbergbaufelder.

Der Kaiserliche Bezirksamtmann.

J.-Nr. 2031.

Lüderitzbucht, den 20. April 1909.

Im Anschluss an mein Telegramm vom 8. d. M., welches lautete: Bergbehörde, Windhuk.

Gegen von Kolonialgesellschaft beantragte Umwandlung ihrer bei Bogenfels gelegenen Edelmineralschiirffelder in Edelmineralbergbau-

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