Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Entstehung
Seite
280
Einzelbild herunterladen
 

280

VII. 17-, VII. iS.

17. Verfügung des Reichskolonialamtes wegen Behandlung der vor dem 22. September 1908 erworbenen Schürf rechte.

Der Staatssekretär Berlin W., den 30. September 1908.

(j es Wilhelmstrasse 62.

Reichs-Kolonialamts.

Nr. K. A. 11 3612 65035.

Unter Bezugnahme auf die zwischen Herrn Direktor Bugge und dem diesseitigen Referenten heute gepflogene Besprechung bestätige ich er­gebenst, dass Ihrerseits die Auffassung geteilt wird, dass die durch Ver­fügung vom 22 . d. M. für Ihre Gesellschaft vorgesehene Sonderberechtigung nicht die bereits erw r orbenen Schürfrechte und deren Konsequenzen umfasst, so dass die Kaiserliche Bergbehörde berechtigt ist, etwaigen nach dem 1. Oktober fündig gewordenen Schürfern auf Grund der von diesen er­worbenen Schürfrechte Bergbaufelder zu verleihen.

Ich bestätige ferner ergebenst, dass seitens Ihrer Gesellschaft das Ein­verständnis zu der dem Kaiserlichen Gouvernement in Windhuk zu erteilen­den Weisung erklärt wurde, dass dasselbe gegebenenfalls aus Billigkeitsgrün­den wie auch aus fiskalischen Interessen ermächtigt wird, nach Ablauf der Schürfdauer eine Verlängerung der wohlerworbenen Schürfrechte zunächst bis 1. April n. J. eintreten zu lassen.

Einer gefälligen Einverständniserklärung zu Vorstehendem darf ich er­gebenst entgegensehen.

An die In Vertretung: gez. C o n z e.

Deutsche Kolonial-Gesellschaft

für Südwestafrika.

Hier.

18. An wort der Gesellschaft auf die Verfügung vom 30. September wegen Behandlung der vor dein 1. Oktober 1908 erworbenen Schürf rechte.

Berlin, den 2. Oktober 1908.

Euer Exzellenz

bestätigen wir dankend das sehr geehrte Schreiben vom 30. September d. J., Nr. K. A. II 3612/65035, mit dessen Inhalt wir einverstanden sind, wobei wir es als selbstverständlich ansehen, dass Rechte unserer Gesellschaft inner-