Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Entstehung
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vir. 14. vii. 15.

Blieben nur die dem Fiskus gehörigen Diamantenfelder für die allge­meine Schürffreiheit gesperrt, so würde die oben angeführte Gefahr, falls die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika nicht ebenso ver­fahren dürfte, sich bald iri eine Tatsache Umsetzern

Ferner erscheint es wichtig, zu verhindern, dass Agenten der de Beers oder ähnlicher Gesellschaften Schürfrechte auf Diamanten und Edelsteine in Deutsch-Südwestafrika erwerben, da sonst leicht der Abbau der Felder un­gehörig verzögert werden könnte und schliesslich der zu machende Gewinn anderen als Deutschen zufallen würde.

Es handelt sich für die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwest­afrika zunächst um ein Gebiet, das begrenzt wird:

im Norden durch den 26. Grad südlicher Breite, im Süden durch das nördliche Ufer des Orangeflusses, im Westen durch den Atlantischen Ozean und im Osten durch eine Linie 100 Kilometer vom Meere entfernt und parallel diesem laufend vom 26. Breitengrade bis zum Orangefluss, mit Aus­nahme sämtlicher bis zur eingetretenen Sperrung dieses Gebiets bereits aus­gegebenen Schürfscheine und erteilten Abbauberechtigungen, und bezüglich dessen Erforschung und Ausbeutung bereits mit dem Südwest­afrikanischen Minensyndikat Besprechungen stattgefunden haben.

Da schon, wie wir erfahren haben, in Lüderitzbucht Expeditionen zur Aufsuchung von Diamantfeldern ausgerüstet werden, so kann falls solche genügend erfolgreich sind die Vereinigung der gesamten Interessen zum Vorteil der Kolonie in einem oder ganz wenigen kapitalkräftigen und sach­verständigen Syndikaten auf das äusserte erschwert, eventl. sogar un­möglich gemacht werden.

Wir gestatten uns deshalb, an Euer Exzellenz die Bitte zu richten, bald­möglichst die Entscheidung in dieser Angelegenheit herbeiführen zu wollen.

Hochachtungsvoll

Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika.

(gez.) F. B u g g e. (gez.) F 0 w 1 e r.

15. Antwort des Reicliskolonialamtes auf die Eingabe der Gesellschaft vom 18. September 1908 wegen Sperrrechtes.

Berlin, den 22. September 1908.

Auf die Eingabe vom 18. d. M. teile ich der Gesellschaft ergebenst mit, dass ich im Hinblick auf die Mitteilungen über das geplante Vorgehen zwecks Erschliessung und Ausbeute des für den Abbau von Diamanten in Betracht