Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Entstehung
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VII. 14 .

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14. Eingabe an das Reichskolonialamt um die Verleihung des Rechtes an die Deutsche Kolonial-Gesellschaft, auch nach dem 1. Oktober 1908, Gebiete ihrer Bergrechte für den Abbau auf Diamanten und Edelsteine zu sperren.

Berlin, den 18. September 1908.

Euer Exzellenz

beehren wir uns nachstehende Bitte zu unterbreiten:

Euer Exzellenz wollen bei dem Herrn Reichskanzler aui Grund des § 96, Ziffer 3, der Kaiserlichen Bergverordnung vom 8. August 1905 bean­tragen, dass der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika das generelle Recht verliehen wird, auch nach dem 1. Oktober 1908, dem Tage des Inkrafttretens des Vertrages vom 17 2./2. 4. 1908 zwischen dem Reichs- Kolonialamt und unserer Gesellschaft, Gebiete innerhalb ihrer Bergrechte für den Abbau auf Diamanten und Edelsteine für das Schürfen auf dieselben zu sperren.

Begründung:

Es ist die Absicht der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest- Afrika, solche gesperrte Gebiete unter ähnlichen Bedingungen, wie solche der Landesfiskus von Deutsch-Südwestafrika für ihm gehörige Diamanten­felder oder -gruben verlangen wird, an kapitalkräftige Syndikate zur Er­schliessung und Ausbeutung zu überlassen, um so zu verhindern,

1. dass erteilte Schürf- oder Bergbaurechte zu spekulativen Zwecken aus­genutzt und für längere Zeit dem Abbau entzogen werden,

2. dass dem Diamantendiebstahl und der Unterschlagung Einhalt getan wird und

3. dass ausserdem eine für das gesamte Schutzgebiet einheitliche Ver­kaufsstelle nach Möglichkeit geschaffen wird.

Wie bekannt, sind die im Schutzgebiet bisher gefundenen Steine fast alle unter 1 Karat Gewicht. Sie stellen für den Welthandel eine minder­wertige Ware dar, welche dementsprechend auch von der de Beers Com­pany durch die Art des Verkaufes den Abnehmern aufgezwungen wird. Sollte es nun nicht gelingen, den Raubbau, den Diebstahl und den Verkauf der Diamanten durch viele Einzelne zu verhindern, so liegt die Gefahr vor, dass aus den heute noch einen gewissen Preis habenden kleinen Steinen ver­hältnismässig gering bezahlte Objekte werden. Eine derartige Entwertung könnte den Abbau unlohnend machen und so auch die Entwickelung und die Einnahmen des Schutzgebietes, welches ja heut leider noch arm an wert­volleren Exportartikeln ist, auf das schwerste schädigen. *