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V. i)., V. 93-
Er erkennt an, dass er durch die Bestimmungen unter 1, 2, 3 für alle Ansprüche aus dem Vertrage vom 19. Juli/15. August 1906 abgefunden ist, mit der Massgabe, dass für die durch die Bahnverlegung an den 12% ha. im Burenkamp abgehenden Teile die Auseinandersetzung Vorbehalten bleibt und der an der Bahn freiwerdende 60-m.-Streifen an die Gesellschaft zurück- fällt. Er erkennt weiter an, dass er durch die Leistungen unter 4, 5, 14, 15 für alle Ansprüche aus dem Eisenbahndarlehnsgesetz vom 16. März 1907 abgefunden worden ist und verzichtet auf das Weiderecht der Bethanier auf Kubub, soweit es auf ihn übergegangen sein sollte, auch in Hinblick auf die Leistung unter 13 auf alle Ansprüche auf die von ihm hergestellten Brunnen in Gross- und Klein-Kubub.
Ausgeschlossen bleiben vorläufig die in Aus noch bestehenden kleineren Streitpunkte sowie der wegen des Robertstrandgeländes noch schwebende Rechtsstreit.
Lüderitzbucht, den 4. November 1909.
gez. Böhmer. gez. R a t j e n.
9. a) Wert der abzutretenden Grundstücke (in der Reihenfolge, wie sie in dem Vertrage genannt sind). Aufstellung der Zweigniederlassung Swakopmund.
1. Ein Grundstück an der Ring- und Lindequist-Strasse.
5700 qm zu M 9.M 51300,—
2. Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude der Bohrkolonne befindet,
2439 qm zu M 10 .. 24 390,—
3. Das Gelände im Heistertale incl. Elutgebiet, zusammen
291 425 qm zu durchschnittlich M 1,10 .... „ 320567,50
Das Gelände liegt zum Teil im Burenkamp, an der Rad- fordsbay, teils ziemlich entlegen, Werte M. 5, 3, 1 und 50 Pf. pro qm.
Uebertrag: M 396 257,50