Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Entstehung
Seite
138
Einzelbild herunterladen
 

138

V. 7-. V. 8.

so ist der Kaiserliche Oberrichter in Windhuk als Obmann hinzuzuziehen, der im Verhinderungsfälle das Recht der Substituierung erhält und dessen Stimme den Ausschlag gibt.

Die nach den §§ 1045 und 1046 der Z.-P.-O. zu treffenden Entschei­dungen werden in Swakopmund erlassen.

Berlin

den

17. Februar 1908. 30. März 1909.

Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts: gez. Dernbürg.

Deutsche Colonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika: gez. F. Bugge. gez. Fowler.

S. Vorschläge für Landabtretungen in Lüderitzbucht seitens der Gesellschaft

an den Bezirksamtmann.

17. Juli 1908.

Wir nehmen höflichst Bezug auf die Unterredung des Erstunterzeich­neten mit Sr. Exzellenz, Herrn Gouverneur von Schuckmann, und Euer Hochwohlgeboren bezüglich der Landabtretungen an den Fiskus und ge­statten uns im Nachstehenden unsere Vorschläge zur geneigten Erwägung zu unterbreiten:

Wir erklären uns vorbehaltlich der Genehmigung des Vorstandes und Verwaltungsrates unserer Gesellschaft bereit, an den Fiskus ausser den auf Grund des Vertrages vom 19. Juli/15. August 1906 bereits gemachten Ab­tretungen noch folgende Grundstücke unentgeltlich abzutreten:

1. Das an der Ecke der Ring- und Goethestrasse gelegene Grundstück von zirka 14 000 bis 15 000 qm., auf dem sich das Schulhaus und das Wohnhaus des Herrn Bezirksamtmanns befindet und weitere Beamten­wohnhäuser errichtet werden sollen;

2. das ganze frühere Bohrkolonnengrundstück, auf dem das Postgebäude gebaut wird;

3. ein Grundstück bis zu 200 qm. Grösse auf etwa halber Höhe des Diamantberges zur Aufstellung von Wasserreservoirs;

4. ein Grundstück von höchstens 3000 qm. Flächeninhalt am Zugang zur Haifischinsel, auf dem sich das Hafenamt befindet;

5. die östliche Hälfte der Haifischinsel für eventuelle Kaianlagen;