III. A.
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A. Erwerb von Rechten durch Zession derDirektion der Diskonto-Gesellschaft zu Berlin.
Laut Cessions-Urkunde d. d. Berlin. -4. August 1885, hat die Direktion der Diskonto-Gesellschaft diejenigen Berechtigungen auf Grund und Boden, auf Bergwerke, auf Niederlassungen etc., welche Herr Friedrich Albert Hasenclever in Düsseldorf direkt oder indirekt von verschiedenen afrikanischen Häuptlingen erworben und durch notariellen Akt vom 17. Juni 1884 auf die Diskonto-Gesellschaft übertragen hatte, an die Deutsche Colonial- Gesellschaft für Südwest-Afrika abgetreten.
In dem soeben erwähnten notariellen Akt d. d. Berlin, 17. Juni 1884, gab der obengenannte Herr Hasenclever folgende Erklärung ab:
„Durch die in dem anliegend überreichten, mit dieser Verhandlung auszufertigenden Verzeichnisse aufgeführten vierzehn Ver- „leihungsurkunden sind dem in dem Verzeichnis resp. in den „Urkunden genannten Personen die in den einzelnen Verleihungs- Urkunden des Näheren beschriebenen Berechtigungen auf Grund „und Boden, auf Bergwerke, auf Niederlassungen etc. von den zu „solchen Verleihungen berechtigten afrikanischen Häuptlingen verliehen worden. Diese Verleihungen sind von den Betreffenden „für mich und in meinem Aufträge nachgesucht worden, resp. „soweit dies nicht der Fall ist, sind nachträglich die aus diesen „Urkunden sich ergebenden Rechte von mir erworben.“
„Ich trete hiermit alle mir aus diesen Verleihungen erwachsenen „Rechte an die Direktion der Diskonto-Gesellschaft dergestalt ab, „dass ich die Sache so angesehen wissen will, als wären diese Verleihungs-Urkunden von vornherein der Direktion der Diskonto- „Gesellschait erteilt.“
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