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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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II. 2.

2. Vertrag zwischen Herrn F. A. E. Liideritz in Bremen und den Gründern der Deutschen Colonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika vom 3. April 1885.

Zwischen

A. Herrn F. A. E. Lüderitz zu Bremen als Verkäufer und

B. den Herren

1. Hugo Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest,

2. Guido Graf von Henckel-Donnersmarck,

3. Graf Frankenberg,

4 . E. Freiherr von Eckardstein,

5. S. Bleichröder,

6. Dr. Georg von Bleichröder,

7. E. Cornelius,

8. Adalbert Delbrück,

9. Dr. Hammacher,

10. Robert Warschauer und Co.,

11. Otto Wesendonck und

12. Julius Schwabach, als Käufer, vertreten durch die Herren

Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest,

Dr. Hammacher und

W. Weber

ist heute folgender Vertrag abgeschlossen worden.

§ 1 .

Die ad B als Käufer bezeichneten Herren stehen im Begriffe, eine Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika zu begründen, welche ihren Sitz in Berlin haben und mit einem Gesellschaftsvermögen zunächst von 1 200 000 Mark ausgestattet werden soll. Für diese Gesellschaft ist die Ver­leihung der Corporationsrechte nachzusuchen. Die Gesellschaft hat den Zweck, die Besitzungen des Herrn Lüderitz in Südwestafrika zu erwerben und wdrtschaftlich einzurichten. Obgleich die Corporationsrechte für die fragliche Gesellschaft noch nicht erteilt sind, haben sich die vorbemerkten Herren dennoch entschlossen, die Liideritzschen Besitzungen schon jetzt zu erwerben, um sie der Deutschen Kolonialgesellschaft zu überlassen. Zur Ausführung dessen wird der nachstehende Kaufvertrag geschlossen: