Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Entstehung
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3. Erklärung des Kapitäns Jan Jonker, d. d. Gans, den 8. Januar 1886 zu dem

Vertrage vom 16. Mai 1885.

Gans, den 8. Januar 1886.

Vor dem Unterzeichneten Sekretär und zeitweiligen Vertreter des Kaiserlich deutschen Reichskommissars für Südwest-Afrika erscheint heute der Kapitain Jan Jonker Afrikaner in Begleitung seines Rates und erklärte auf Befragen Folgendes:

Der zwischen mir und dem Vertreter der Firma F. A. E. Lüderitz in Bremen, Herrn Koch, vereinbarte Vertrag ist am 16. Mai 1885 in rechts­gültiger Form mit Zustimmung meines Rats abgeschlossen worden. In dem­selben habe ich alle Hoheits- und Eigentumsrechte, welche ich als Kapitain über das in meiner Proklamation vom 21. Februar 1885 näher bezeichnete Land damals nach meiner Ansicht hatte, der genannten Firma übertragen. Dagegen war und ist meine Meinung, dass mir der neue Erwerber still­schweigend die Erlaubnis gab, fernerhin mit meinem Volke in dem Gebiete zu wohnen und mir die Kapitainsgewalt und Gerichtsbarkeit über meine Leute vorläufig gelassen hat.

Indem ich mich verpflichte, zur Wiederherstellung des Friedens mein Möglichstes beizutragen, bitte ich Seine Majestät den Deutschen Kaiser, die Schutzherrlichkeit über mich und mein Volk zu übernehmen.

Nachdem der Generalbevollmächtigte der Deutschen Colonial-Gesell- schaft für Südwest-Afrika August Lüderitz, sowie der Kapitain Jan Jonker Afrikaner um Uebernahme der Schutzherrlichkeit seitens Seiner Majestät des Deutschen Kaisers über das im oben erwähnten Vertrage vom 16. Mai 1885 abgetretene Gebiet gebeten haben, erklärt der Unterzeichnete zeit­weilige Vertreter des Kaiserlich Deutschen Reichskommissars für das süd­westafrikanische Schutzgebiet, dass Seine Majestät der Deutsche Kaiser diesem Lande und dem dort wohnenden Volke Seinen Allerhöchsten Schutz zusichert. Die definitive Feststellung des Umfanges dieses Gebietes wird durch den Vertreter Seiner Majestät des Deutschen Kaisers resp. durch die dazu berufenen Organe erfolgen:

gez. N e 1 s , Sekretär und zeitweiliger Vertreter des Kaiserlich deutschen Reichskommissars für Südwestafrika.

gez. Jan Jonker Afrikaner, Kapitain. gez. Moses Jager, Aeltester.

Dass die Verhandlung so, wie sie vorstehend niedergeschrieben ist, stattgefunden hat, wird hierdurch bescheinigt.

Gans, den 8. Januar 1886.

gez. N e 1 s.