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I. E. l.l.), I, E. 2.
Dreissig Pfund Sterling Handgeld für einen solchen Platz zu zahlen und für jeden Kalendennonat, während ferner gearbeitet wird: Zehn Pfund Sterling.
§ 10 .
Die Bestimmungen des § 9 erstrecken sich auf jeden Platz meines Gebietes, auf dem nach Mineralien gesucht wird.
§ 11 .
Ich, Jan Jonker Afrikaner, verpflichte mich, .Recht und Gerechtigkeit den Minen gegenüber walten zu lassen. Die Angestellten der Minen aus der Bevölkerung des Landes, welcher Nationalität dieselben auch seien, sind der Disziplin und der Rechtspflege der Minen unterworfen.
Walfischbay, 21. Februar 1885. , , , ....
gcz. Jan Jonker Afrikaner
gez. gez.
] I andzeichen desselben.
„ Gottlieb + Frederiks
Handzeichen desselben.
„ Dierk + Afrikaner
Handzeichen desselben.
per F. A. E. L ü d e r i t z gez. L. K o c h
Zeugen:
M. R a u t a n e n , Missionar.
H. W. C a r r i n g t o n W i 1 m e r , Walfisch Bay.
Christian + Jonker
1 landzeichen desselben.
Jager + Afrikaner
I landzeichen desselben.
Paul + Afrikaner
2. Vertrag zwischen dem Kapitän Jan Jonker und dem Agenten Koch als Vertreter des Herrn F. A. E. Lüderitz vom 16. Mai 1885.
Uebersetzung.
Ich, Jan Jonker Afrikaner, Kapitain des Stammes der Afrikaner Namaqua unter Zustimmung meiner Ratsleute einerseits und Herr F. A. E. Lüderitz aus Bremen, Deutschland, vertreten durch Herrn L. Koch, andererseits,
haben heute den nachfolgenden Vertrag abgeschlossen und durch unsere eigenen Unterschriften bekräftigt.
§ 1 .
Ich, der Kapitain Jan Jonker Afrikaner, verkaufe an Herrn F. A. E. Lüderitz mein Gebiet, dessen Grenze ich in meiner Proklamation im Monat