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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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I. D. i. a), I. I). i. b)

1. a) Zweite Proklamation des Kapitän Jan Jonker vom selben Tage. Uebersetzung.

Proklamation.

Ich, Jan Jonker Afrikaner, Capitain des Stammes der Afrikaner, mache mit Zustimmung meiner Ratsleute hiermit folgendes bekannt: Westgrenze. Die Grenze meines Landes zieht sich: Von Hudaub am Kuisip-Flusse nach Onnanis und von dort nach Horrobis am Zwachaub.

Nordgrenze. Von Horrobis am Zwachaubflusse nach Annawood am Siidufer dieses Flusses entlang und von dort in gerader Linie nach Windhoek.

Ostgrenze. Von Windhoek nach Aries und von dort nach Gaguis. Südgrenze. Von Gaguis in einer Linie nahe am Gansberg und von dort nach Hudaub.

Walfischbay, 21. Februar 1885.

(gez.) Jan Jonker Afrikaner.

1. b) Vertrag zwischen dem Kapitän Jan Jonker und Herrn F. A. E. Lüderitz vom 21 . Februar 1885.

Uebersetzung.

Vertrag.

Ich, Jan Jonker Afrikaner, mit Zustimmung meines Rates einerseits und Herrn F. A. E. Lüderitz, Bremen in Deutschland, anderseits sind heute über nachfolgenden Kontrakt einig geworden.

§ 1 .

Ich, Jan Jonker Afrikaner, verleihe an Herrn F. A. E. Lüderitz, Bremen, Deutschland, das alleinige Recht, in meinem Territorium, festgestellt durch beiliegende Proklamation, Minen zu suchen und zu bearbeiten.

§ 2 .

Ich, Jan Jonker Afrikaner, gebe zu jeder Mine, welche in Arbeit genommen wird, unentgeltlich den nötigen Grund, um die Anlage der Ge­bäulichkeiten, Maschinen, Spülapparate, Strassen und dergleichen Anlagen mehr, bewerkstelligen zu können.