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Friedens in ihrem Lande mit der erforderlichen Munition, deren Bezahlung später erfolgt, versehen werden.
Endlich erkennen die Bastards Herrn Dr. C. Hoepfner das Prioritätsrecht zu, in ihrem Gebiete Gruben zu erwerben.
So geschehen und unterzeichnet in Duplo zu Rehoboth, den 11. Oktober 1884.
Der Capt. H. v. W y k.
Dr. C. Hoepfner. Die Ratsherren:
Jacobus Maaton, Adriaan Beukes,
Hans Beukes, Cornelius v. Wyk, Johannes Diergaard.
Bezeugt von: F. Heidmann.
Vorstehender Kontrakt ist von mir im Namen und Interesse des Herrn F. A. E. Lüderitz geschlossen worden, dem ich hiermit die daraus hervorgehenden Rechte auf Grundlage meines mit demselben geschlossenen Vertrages übereigene.
Bremen, den 21. Januar 1885.
Dr. C. Hoepfner.
2. Erklärung des Kapitäns van Wyk vom 7. Januar 1885.
Uebersetzung.
Rehoboth, den 7. Januar 1885.
Wir, die Unterzeichneten, Capitain H. v. Wyk mit seiner Ratsversammlung, erklären hiermit, dass wir denselben Vertrag mit Herrn F. A. E. Lüderitz abgeschlossen haben würden, wie der mit Dr. C. Hoepfner geschlossene, wenn der erstere einen diesbezüglichen Wunsch ausgesprochen hätte. H. v. Wyk, Capitain.
An den
Generalbevollmächtigten des Herrn F. A. E. Lüderitz
Wohlgeboren Herrn Heinr. Vogelsang
zu Angra Pequena zur Zeit in Rehoboth.
Die Ratsmänner: Johannes Diergaard, + Jakobus Maaton,
— Cornelius v. Wyk,
— Hans Beukes.