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VIII.
VIII. 6.
Colon ialgesellsehat't zugrunde legen, soweit diese sieh in angemessenen Grenzen halten.
Die evtl, entstehenden baren Kosten an Steuerlasten sowie die Vermessungskosten der abgetretenen Grundstücke gehen zu Lasten der Gemeinde.
Die Gemeinde erklärt ferner, dass durch die jetzigen Abtretungen seitens der Gesellschaft ihre Bedürfnisse an Grundbesitz befriedigt sind und hofft auch ihrerseits, mit der Colonialgesellschaft stets die freundschaftlichsten Beziehungen unterhalten zu können.
I) e r G e in e i n d e r a t der Stadt Swakopm u n d. gez. A. Scha d. gez. Adolf B a u s e.
Stellvertr. Bürgermeister.
6. Eingabe des Generalbevollmächtigten Dr. Ratjen an den Gouverneur, wenigstens die Diamantfelder Nautilus und Kolmanskop von der Veranlagung als städtisches Weichbild ausnehmen zu wollen.
S w a k o p m und. den 7. Oktober 1909.
Euer Exzellenz
überreichen wir in der Anlage ganz ergebenst eine Skizze der innerhalb des Weichbildes von Liideritzbucht belegten Diamantfelder und bitten entsprechend unserer Eingabe vom 10. September 1909 und dem von Euer Exzellenz dem Unterzeichneten mündlich erteilten Bescheide ganz ergebenst, diesen Teil des Weichbildes von der Besteuerung als städtische Grundstücke ausnehmen zu wollen.
Es handelt sich um die Diamantfelder „Nautilus“ und „Kolmanskop Diamond Mities Ltd.“, deren wirtschaftliche Bewertung, wie wir ausgeführt haben, deshalb ausgeschlossen erscheint, weil das Betreten der Diamantfelder verboten ist.
Aus demselben Grunde ist auch ein Teil des Weichbildes, der nördlich des Nautilusfeldes liegt, nicht verwertbar, da er durch die unzugänglichen Diamantfelder von dem übrigen Weichbild abgeschnitten wird. Wir bitten Euer Exzellenz ganz ergebenst, anordnen zu wollen, dass auch dieser Teil