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und dass auch aui ihrer Seite der Wunsch besteht, mit der Kolonialgesellschaft dauernd gute Beziehungen zu unterhalten.
Wir möchten unserseits der Hofinung Ausdruck geben, dass diese Verständigung den Anfang eines dauernden freundschaftlichen Verhältnisses zwischen der neuen Gemeinde und unserer Gesellschaft bilden möge, und erklären, dass wir auf die Erhaltung solcher guten Beziehungen stets den grössten Wert legen werden.
Hochachtungsvoll
Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Süd west-Afrika.
Zweigniederlassung Swakopmund.
gez. p. p. Mansield. gez. p. p. Hagemeister.
5. Antwort des Gemeinderats von Swakopmund auf die Vorschläge der Zweigniederlassung Swakopmund.
Swakopmund, den 23. Oktober 1909.
An die
Deutsche Colonialgesellschaft für Südwestafrika,
Hier.
Der Unterzeichnete Gemeinderat nimmt mit verbindlichstem Dank von den in Ihrem Schreiben vom 22. Oktober 1909 erfolgten Grundstücksabtretungen Kenntnis und ist mit den darin genannten Bedingungen bezüglich der Verwertung der Grundstücke einverstanden. Er verpflichtet sich, falls nicht zwingende aussergewöhnliche Umstände eintreten, den kommunalen Steuersatz für die zweite Zone in Höhe von 1 Pfennig pro qm, soweit es sich um unbebaute Grundstücke handelt, nicht zu erhöhen, auch die zweite Zone insoweit nicht in die erste Zone aufzunehmen.
Die Gemeinde wird die unter 4, 5 und 6 genannten Grundstücke nur zu kommunalen Zwecken verwenden und nichts davon verkaufen oder dauernd verpachten. Dieselbe Verpflichtung übernimmt sie für ein evtl, gegen obige Grundstücke eingetauschtes anderes Grundstück.
Bezüglich der übrigen unter Nr. 3, 7 und 8 abgetretenen Grundstücke wird die Gemeinde bei einem Verkauf die entsprechenden Preise der
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