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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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VII. 57-, vil. 5 s.

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bereit, mit Euer Exzellenz gemeinsam auf neuer Grundlage einen Weg zur Verständigung zu suchen. Hierbei werden wir es an Entgegenkommen nicht fehlen lassen, soweit sich dieses mit den Pflichten den Anteilseignern unserer Gesellschaft und der Deutschen Diamantengesellschaft gegenüber vereinigen lässt. Wir stellen uns Euer Exzellenz zu Verhandlungen gern zur Verfügung und bitten, entsprechend dem von Euer Exzellenz geäusserten Wunsche, um geneigte Ansetzung eines Zeitpunktes zur weiteren Be­sprechung.

Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung

Deutsche Kolonial-Gesellschaft Deutsche Diamanten-Gesellschaft

für Südwest-Afrika. m. b. H.

Für den Aufsichtsrat der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika und der Deutschen Diamanten-Gesellschaft m. b. H.

Seiner Exzellenz dem Herrn Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts, Hier.

58. Vertrag vom 7. Mai 1910 zwischen dem Reichskolonialamt und der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika/)

Nr. 156 des Notariats-Registers für 1910.

Verhandelt zu Berlin, am 7. Mai 1910.

Vor dem Unterzeichneten, zu Berlin in der Victoriastrasse Nr. 5 wohn- hoiten Notar im Bezirk des Königlichen Kammergerichts,

.Justizrat Dr. Her man Veit Simon, erschienen heute im Reichs-Kolonialamt, Wilhelmstrasse Nr. 62, wohin sich der Notar auf Ansuchen begeben hatte:

1. Seine Exzellenz, der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts Herr Bernhard Dernburg zu Grunewald wohnhaft,

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