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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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die Budgetkommission nicht zeichnen werde, zurzeit einen Stillstand in den Vergleichsverhandlungen hervorgerufen hat.

Die Deutsche Kolonialgesellschatt ist die einzige rein deutsche grosse Gesellschaft in Deutsch-Südwestafrika, die noch dazu ihre Rechte nicht aus das Staatswohl vielleicht schädigenden Konzessionen erworben hat, son­dern sie ableitet von dem Manne, der überhaupt die ganze Kolonie auf Grund seiner Verträge für Deutschland erwarb. Die Deutsche Kolonial­gesellschaft hat, solange sie besteht, stets den öffentlichen Interessen Rechnung getragen, zuletzt noch in besonders hochherziger Weise die Be­dürfnisse der neu gebildeten Stadtgemeinden Lüderitzbucht und Swakop- mund nach Grundeigentum als berechtigt anerkannt und unentgeltlich befriedigt. Es würde doppelt unverständlich sein, wenn gerade dieser Ge­sellschaft und ihrer auf die Erschliessung der Kolonie gerichteten Tätigkeit Steine in den Weg gewälzt würden.

56. Schreiben des Staatssekretärs des Reichskolonialaints an die Gesell­schaft, mit dem neue Verhandlungen zur endgültigen Feststellung des Besitz­standes der Gesellschaft eingeleitet werden.

Der Staatssekretär

des Berlin, den 25. Februar 1910.

Reichskolonialamts.

Der Reichstag hat sowohl in der Reichshaushaltskommission wie im Plenum die Diamantenpolitik des Reichskolonialamts zum Gegenstand von Erörterungen gemacht. Dabei hat er den Standpunkt eingenommen, dass die Massnahmen des Reichskolonialamts durchweg sowohl den Interessen der Bergwerksindustrie wie den fiskalischen Interessen entsprächen, und dass insbesondere auch der mit der Deutschen Kolonialgesellschaft am 17. Februar/2. April 1908 abgeschlossene Bergrezess als geeignete Grund­lage für eine gedeihliche Weiterentwickelung des Bergwesens im Sonder­rechtsgebiete der Gesellschaft anzusehen sei. Der Reichstag hat sich damit auf den Boden der Beschlüsse der gemischten Kommission zur Prüfung der südwestafrikanischen Landgesellschaften gestellt. Während in den Reichs­tagsverhandlungen aber die Notwendigkeit und Nützlichkeit der aus Gründen