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erneut hinweisen zu wollen, durch den das Reichskolonialamt den Umfang j j
unserer Berggerechtsame nach Massgabe unseres Schreibens vom
1. Februar 1908 anerkannt hat. ‘!i ; 7
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Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung .
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Deutsch e Kolonial -Gesellschaft für Südwest-Afrika.
gez. R. v. Bennigsen. gez. p. p. Mar x. i
Seiner Exzellenz
dem Herrn Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts,
hier.
41. Bescheid des Reichskolonialamts auf die Eingabe vom 11. Oktober 1909. Der Staatssekretär
des Reichs-Kolonialamts. Berlin W., den 13. November 1909.
J.-No. K. A. II. 5150.
57 120.
Auf das Schreiben vom 11. Oktober d. Js.
Bezugnehmend auf die Herrn Gouverneur a. D. von Bennigsen bereits neuerlich gemachte Mitteilung, bestätige ich hierdurch ergebenst, dass der Kaiserliche Gouverneur in Windhuk telegraphisch zur Berichterstattung über die gegen die Kaiserliche Bergbehörde wegen Nichtauszahlung der Schürfgebühren für das Gebiet zwischen dem K u i s e b und dem 26. Breitengrad erhobene Beschwerde aufgefordert worden ist.
Eine weitere Mitteilung nach Eingang des Berichts behalte ich mir ergebenst vor.
Im Aufträge: gez. G o 1 i n e 11 i.
An die
Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika
Hier.