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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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VII. 3 6-, VII. 37-

ausschliesslichen Gewinnung von Edelsteinen auf den von ihr als abbau­würdig befundenen Feldern zusteht. Die Reichs-Kolonial-Verwaltung er­achtet sich deshalb für verpflichtet, der Gesellschaft in dieser Beziehung auch für die Zeit nach Widerruf der Sperrverfügung die erforderliche Sicher­heit zu schaffen. Wegen des diesbezüglich zu Veranlassenden werde ich zunächst mit dem Kaiserlichen Gouverneur in Windhuk ins Benehmen treten. Ich darf mir in der Sache ergebenst Vorbehalten, zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurückzukommen.

(gez.) Dernburg.

An die

Deutsche Kolonial-üesellschaft für Südwestafrika

Hier.

37. Zusammenfassende Darstellung über die Vorgänge im Diamantengebiet.

B e r 1 i n W. 9, den 9. Dezember 1909. Schellingstrasse 9.

Euer Exzellenz

beehren wir uns im Verfolg des dem Erstunterzeichneten in der Unterredung vom 4 . d. M. geäusserten Wunsches über die Vorgänge im Diamantengebiet folgende Darstellung zu geben.

Als im Frühjahr 1908 die ersten Diamanten bei Lüderitzbucht gefunden wurden, verhielt sich die Deutsche Kolonial-üesellschaft zunächst untätig. Sie machte den zahlreichen an sie herantretenden Schürfern weder Schwierigkeiten noch Konkurrenz, selbst dann nicht, als der Fiskus den ihm seitens der Kolonialgesellschaft für den Bahnbau abgetretenen, an die ersten Diamanten-Schürffelder angrenzenden Bergrechtsblock so frühzeitig, am 25. Juni 1908, sperrte, dass dort niemand Abbaurechte auf Diamanten er­langte, und sogar selbst für das Gebiet der Kolonialgesellschaft 30 Schürf­scheine entnahm. Es wurden im ganzen von der Kolonialgesellschaft (conf. die Anlagen) in der Zeit vom 8. April bis 17. September 1908 vierhundert- vierunddreissig Schürfscheine, die lediglich beim Diamantenschürfen Ver­wendung fanden, erteilt. Für 121 dieser Schürfscheine wurden bereits im