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VII. 34 -, VII. 35 -
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34. Verfügung des Reichskolonialamts, den Widerspruch des Bezirksamtmanns Böhmer fallen zu lassen.
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. Nr. K. A. II. 2496/09 ~25 610.
Berlin W., den 29. Mai 1909. Wilhelmstrasse 62.
Auf das Schreiben vom 13. d. Mts.
Dem vom Herrn Rittmeister a. D. Bugge dem diesseitigen Referenten gegenüber telephonisch geäusserten Wunsche gemäss, ist an den Kaiserlichen Gouverneur in Windhuk gedrahtet worden, dass gegen die Umwandlung Ihrer Schürffelder bei Bogenfels keine Bedenken beständen, es möge deshalb der Widerspruch des Bezirksamts in Lüderitzbucht fallen gelassen werden. Uebrigens ist dieser Widerspruch insofern durch das Verhalten Ihrer Gesellschafts-Vertretung im Schutzgebiet verursacht, als durch die unzulässige Uebertragung von Schürfberechtigungen an Drews das Bezirksamt zu Zweifeln in der Richtung veranlasst ist, ob die Gesellschaft bei der Ausnützung ihres durch die Sperrverfügung ihr verliehenen Rechts sich im Rahmen des mit der Regierung Vereinbarten halte.
Die durch die Depesche verursachten Kosten usw.
Im Aufträge gez. G o 1 i n e 11 i.
An die
Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika.
Berlin W. 9.
35. Neue Eingabe der Gesellschaft an das Reichskolonialamt wegen der Umwandlung ihrer Schürffelder bei Bogenfels in Bergbaufelder.
Berlin, 16. August 1909.
Euer Exzellenz
beehren wir uns unter Bezugnahme auf das Schreiben des Reichskolonialamts vom 29. Mai d. J. Nr. K. A. II 2496/09 in Sachen der Umwandlung unserer Schürffelder bei Bogenfels in Bergbaufelder noch einmal vorstellig zu werden.