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Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo / Reichs-Kolonialamt
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Anlage 10.

Auszugsweise Abschrift zu IV. 1077.15.

Kaiserlich Deutsches Vizekonsulat.

Las Palmas, den 12. März 1915.

Vor dem unterzeichneten Kaiserlich Deutschen Vizekonsul erscheint heute Herr Jo­hannes Paul Möller, Kaufmann aus Lome, geboren am 30. September 1886 zu Berlin, und gibt auf Befragen wie folgt zu Protokoll:

Schriftlich erhielten wir bei den Übergabeverhandlungen in Kamina sogar die Zuficherung auf anständige Behandlung, Schutz allen Privateigentums.

Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich in meinen vor­stehenden Aussagen die reine Wahrheit gesagt habe. So wahr mir Gott helfe. Amen.

Vorgelesen genehmigt unterschrieben gez. Paul Möller.

Verhandelt wie vorstehend.

Las Palmas, den 12. März 1915.

Der Kaiserliche Vizekonsul

Behrens.

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