Teil eines Werkes 
Bd. 4 (1901) Die Kolonialpolitik Frankreichs : von den Anfängen bis zur Gegenwart / von Alfred Zimmermann
Entstehung
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Zweites Kapitel.

Die Aufhebung der Sklaverei.

Weit tiefer als die Verwaltungsgesetzgebung hat die Frage der Regelung der Sklaverei die Kolonien beschäftigt. Wenn auch die von der Revolution einst angeordnete Aufhebung der Sklaverei nur in Guadeloupe zur theilweisen Durchführung gelangt und auch dort sehr bald ohne große Schwierigkeiten wieder beseitigt worden war, .ist doch die Frage seitdem nie recht zur Ruhe gelangt. In Martinique haben 1811, 1822, 1823, 1831, 1833 blutige Auf­stände stattgehabt. Brandstiftungen, Giftmorde und andere Ber­brechen wurden nicht selten von den unzufriedenen Schwarzen verübt. Die grausamsten Strafen vermochten die Ruhe nicht her­zustellen. Die Regierung in den Kolonien wie in Frankreich stand ganz auf Seiten der Sklavcnbesitzer. Obwohl der Negerhandel 1815, 1817, 1818 und 1827 bei hohen Strafen verboten worden war, duldeten ihn die Behörden. Es ist notorisch, daß bis 1827 nach Guyane, bis 1830 nach Martinique und Guadeloupe Neger- zufuhr stattfand. Erst das Gesetz vom 4. März 1831 machte dem französischen Sklavenhandel im Wesentlichen ein Ende. Dafür er­schwerte die Regierung nach Kräften den Freikauf der Neger. Bis 1831 verlangte sie erst 3000, später 1200 Francs Stempelgebühren fiir jeden Freibrief. Außerdem mußte der frühere Herr sich ver­pflichten, für den künftigen Unterhalt des Freigelassenen zu sorgen. Selbst den Pflanzern, die ihre Neger freiwillig losgeben wollten, wurde das damit unmöglich gemacht. Setzten sie die Leute in Freiheit, ohne jene Bedingungen zu erfüllen, so blieben diese auf den amtlichen Sklavenlisten und wurden gelegentlich als geflohene Sklaven von Staats wegen verkauft! Erst 1831 wurde dieses unmenschliche Gesetz aufgehoben. Durch Ordonnance vom 1. März 1831 wurde jede Gebühr für Freibriefe abgeschafft und den im Besitz solcher befindlichen Negern und Mischlingen das französische Bürgerrecht verliehen. Ein Dekret vom 12. Juli 1832 verlieh dasselbe Recht allen äs t'aolo in Freiheit lebenden Sklaven, welche keine Freibriefe besaßen. Von da an haben Freikäufe und Frei­lassungen häufiger stattgehabt. In Martinique von 1830 bis 1840 im Ganzen 20 426, in Guadeloupe 8637. Doch gab es 1843