Druckschrift 
Deutschlands Kolonien : Koloniales Lesebuch für Schule und Haus ; Beschreibung der deutschen Schutzgebiete nebst einer Auswahl aus der kolonialen Literatur / von A. Seidel. Bearb. von W. Kreyenberg
Entstehung
Seite
213
Einzelbild herunterladen
 

II. Der Bismarckarchipel und die Salomonen

a) Allgemeine Beschreibung des Landes

Lage und Erwerbsgeschichte.

Der Bismarckarchipel liegt nördlich und nordöstlich von Neuguinea, umfaßt etwa 200 Inseln, deren größte Neupommern (Neubritannien), Neumecklenburg (Neuirland), Neuhannover und Neulauenburg (Herzog von Jork-Jnseln) sind.

Außerdem gehören hierher die beiden Inseln Bougainville und Buka von der Salomonengruppe, während die übrigen Salomonen englischer Besitz sind. Von kleineren Gruppen sind zu nennen: Die Hibernischen Inseln im Nordosten von Neumecklenburg, die Admiralitätsinseln, die Purdyinseln, die Hermitinseln (Agomesgruppe), die Anachoreteninseln (Kaniesgruppe), die Ninigogruppe (Echiquierinseln), die Frenchinseln, so­wie die Inseln Match und die Möriteinsel. Der gesamte Flächeninhalt wird auf ungefähr 60 000 girrn geschätzt, ist also ungefähr so groß wie Niederland und Belgien zusammen. Nachdem der deutsche Handel schon lange auf diesen Inselgruppen Fuß gefaßt hatte, gelang es einer Ex­pedition der Neuguinea-Kompagnie unter Otto Finsch und Kapitän Dallmann im Bismarckarchipel ebenso wie auf Kaiser Wilhelmsland festen Fuß zu fassen und dadurch eine Grundlage für die bald darauf vom Fürsten Bismarck mit der englischen Regierung eröffneten Verhand­lungen zu schaffen. Es kam zu einem Vergleich mit England, in welchem nicht nur die Begrenzung des Kaiser Wilhelmslandes bestimmt, sondern auch die deutsche Herrschaft aus den Bismarckarchipel, der bis dahin den Namen Neubritannia-Archipel geführt hatte, bis zu den Marshallinseln hin erweitert wurde. Schon im folgenden Jahre wurde durch ein neues Abkommen zwischen Deutschland und England der nordwestliche Teil der Salomonen gleichfalls dem deutschen Interessenbereich zugewiesen. Die gesamten Gebiete wurden zunächst durch einen Kaiserlichen Schutzbrief der Neuguinea - Kompagnie mit ausgedehnten Hoheitsrechten übertragen. Durch das Abkommen vom Jahre 1899 sielen indessen die Salomon- inseln Choiseul und Jsabel wieder an England zurück.