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Verordnungsgewalt in den deutschen Schutzgebieten / von Erich Bauerfeld
Entstehung
Seite
84
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Die Zahl der erlassenen Verordnungen hat, wie schon aus den wenigen in den vorhergehenden Ausführungen erwähnten Verordnungen hervorgeht, im Laufe der Jahre eine derartige Höhe angenommen, daß bereits in der Reichstagsverhandlung v. 20. 3. 1906 "h angeregt wurde, unter Abänderung des Schutzgebietsgesetzes das Verord­nungsrecht einzuschränken und die Mitwirkung der Reichs­gesetzgebungsfaktoren in einer den Verhältnissen der Schutz­gebiete entsprechenden Weise zu erweitern. Die weitere Entwicklung der Kolonialgeschichte hat aber gerade das Gegenteil des in der Reichstagsresolution v. 20. 3. 1906 zum Ausdruck gebrachten Prinzipes gezeitigt, nämlich eine Dezentralisation des Verordnungsrechtes durch die Ein­führung der Kommunalverwaltung, die wahrscheinlich einen noch weiteren Ausbau erfahren wird.

Um aber dem Verstreutseiu und der damit ver­bundenen Unübersichtlichkeit der Verordnungen zu steuern, erscheint es zweckmäßig, von Zeit zu Zeit die Verord­nungen, die eine bestimmte Materie betreffen, zusammen­zufassen, wie es auch schon bereits öfter geschehen ist, so

StenBer. 1906 Bd. 9 S. 2180.