Teil eines Werkes 
Bd. 3, Th. 2 (1899) Vom Abfall der Vereinigten Staaten bis zur Gegenwart / von Alfred Zimmermann
Entstehung
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Schlimme Lage der Semindare.

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Elend. Um den Sernindaren zn helfen, wurde 1799 ein sum­marisches Prozeßverfahren zur Eintreibung rückständiger Steuern von den Dorfgemeinden eingeführt. Da nicht gleichzeitig den Letzteren eine ähnliche Hülfe gegen unrechtmäßige Ansprüche der Steuererheber gewährt wurde, verschlimmerte dies die Lage der etwa 30 Millionen Bewohner Bengalens noch weiter. In England wurde die Gerichts­organisation Indiens als ungenügend anerkannt. 1802 entschloß man sich angesichts der großen Massen unerledigter Prozesse, die Be­fugnisse der einheimischen Schiedsmänner zu erweitern und Hülfs- richter zu ernennen. Dies half aber nicht genügend. Man hätte Massen neuer Gerichte schaffen müssen, und dazu fehlte es an Geld, wie im Unterhaus 1812 offen ausgesprochen wurde.

Lord Cornwallis kehrte 1793 nach England zurück. Die Schulden der Company in Indien beliefen sich damals auf 7 971 000, in England auf 10 983 000 Pfund Sterling. Das Kapital der Gesellschaft betrug 5 000 000 Pfund Sterling, auf die eine Dividende von 1(U/s pCt. bezahlt wurde. Es ist sonach diesem Governor General gelungen, trotz der Kriege, die er geführt hat, einen Theil der Schulden zu tilgen. Der Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben in Indien belief sich 1792/93 auf 1218 000 Pfund Sterling, in Indien und Europa auf 1 858 000 Pfund Sterling.

Zweites Kapitel.

Die Schöpfung des indischen Reiches.

In dem Jahre, in welchem Lord Cornwallis heimkehrte, lief die Charter der East Jndia Company ab. Obwohl der große Seekrieg damals die Regierung vollauf beschäftigte und der Zeitpunkt gewiß nicht zu großen Systemwechseln angethan war, verlangten die Kauf­leute der größten britischen Handelsplätze Aufhebung der Company und Freigabe des indischen Handels. Abgesehen davon, daß die da­maligen Zeitläufe gegen eine solche Maßregel sprachen, war das Ministerium aber keineswegs gewillt, die seinen Zwecken nützliche damalige Verwaltung Indiens zu opfern. Es ließ eingehende Widerlegungen der gegen die Company gerichteten Beschwerden auf­stellen und legte diese erst dem dowmittso ob tüo ?riv^ Oonneil und

Die europäischen Kolonien III (England, 2. Bd.). 14