Kapitel VI.
Die Auswendungen des Deutschen Reiches für die Kolonien zur Zeit Bismarcks').
In seinen kolonialprogrammatischen Reden hatte Fürst Bismarck wiederholt geäußert, daß die Kolonien dein Deutschen Reiche wenig Kosten verursachen würden. Er konnte diese Anschauung um so wehr vertreten, als nach seinem ursprünglichen Programm, wie bereits dargestellt^), die Einrichtung einer staatlichen Kolonialverwaltung nicht geplant war, sondern die Flagge dem Handel folgen und in den unter deutschen Schutz gestellten Gebieten das Reich lediglich durch Konsuln oder Residenten mit konsularischen Befugnissen vertreten sein sollte. Soweit eine Regierungstätigkeit in den Schutzgebiete» überhaupt notwendig werden würde, sollte nach dem Vorbild der englischen Einrichtungen durch Verleihung von Kaiserlichen Schutzbriefen an große Gesellschaften ein unmittelbares Eingreifen des Reiches in die Verwaltung der überseeischen Gebiete vermieden werden. Bismarck wollte also die Initiative für die innerpolitische und wirtschaftliche Entwicklung der Schutzgebiete lediglich den dort interessierten Unternehmern znweisen. Wesentlich mitbestimmend für sein Programm waren die ernsten Erwägungen finanzieller Art.
Es kann nicht verkannt werden, daß dieses System den unverkennbaren Vorteil hatte, der finanziellen Belastung des Reiches von vorn-
') Vgl. Seitz, Grundsätze über Ausstellung und Bewirtschaftung des Etats der deutschen Schutzgebiete; Köbner, Einführung in die Kolonialpolitik, S. 147 ff.; Dernburg, Die finanzielle Entwicklung der Schutzgebiete; Dernburg, Koloniale Mnanzprobleme; Z immer manu, Kolvnialpolitik, S. 295 ff.
y Vgl. Kapitel III.