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Bd. 8 (1909) Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik / von Kurt Herrfurth
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Kapitel V.

Die Entwicklung der Verwaltung in den Schutzgebieten zur Zeit Bismarcks').

Wie wir bereits in den vorhergehenden Kapiteln gesehen haben, wollte Bismarck beim Eintritt Deutschlands in die aktive Kolonialpolitik aus Erwägungen sowohl der äußeren wie der inneren Politik das Reich als solches bei den überseeischen Unternehmungen so wenig als möglich in den Vordergrund treten lassen, sondern die eigentliche kolonisatorische Tätigkeit den unmittelbar beteiligten wirtschaftlichen Interessenten zu­weisen. Er stellte sich demgemäß auch die Verwaltung der Kolonien durchaus nicht schwierig vor. Nach seiner Auffassung sollte ja das Reich weder einen Verwaltungsapparat, noch Garnisonen errichten oder Ver­pflichtungen zum Schutze der Kolonien in Kriegszeiten übernehmen. Ein Vorgehen der Regierung, wie es in Frankreich üblich war, lehnte er ab. Er wollte nicht, daß die Regierung ihrerseits ein Land annektiere und dann erst Handel und Wandel in ihm großziehe. So begeisterten Anklang diese seine Anschauungen zunächst auch fanden, so wenig stich­haltig erwiesen sich diese theoretischen Pläne in der Praxis. Denn nur zu bald sollte es sich zeigen, daß das von Bismarck aufgestellte Kolonial­programm in der Praxis wenig und auch dann nur ausnahmsweise durchführbar war. Allein der Kanzler vertrat in seinem Optimismus

Vgl. Zimmermanu, ArtikelHandel und Wandel in Deutschland und seine Kolonien im Jahre 1896" (Amtlicher Bericht über die erste deutsche Kolonial­ausstellung), S. 85ff.; Köbner, Einführung in die Kolonialpolitik, S. 71ff.; v. Stengel, Die deutschen Schutzgebiete, Annalen des Deutschen Reiches, 189',, S. 510 ff,: ^amprecht, Deutsche Geschichte, II. Ergänzungsband, 9.Hälfte, S. 651 ff.