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Bd. 8 (1909) Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik / von Kurt Herrfurth
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IV. Die Erwerbung der einzelnen deutschen Kolonien zur Zeit Bismarcks 155

Der Schiffsverkehr belief sich bereits auf 96 Handelsschiffe mit 9457 Tons, darunter 38 deutsche Handelsschiffe mit 4160 Tons ^).

Bei dem Abkommen, welches England und Deutschland im Jahre 1885 zur Abgrenzung ihrer Interessensphären in der Südsee trafen, wurden die Marschall-Jnseln dem Jnteressenkreise Deutschlands zu­gesprochen. Hierauf wurden deutscherseits mit den Häuptlingen Schutz­verträge abgeschlossen, die deutsche Flagge wurde gehißt, und die Inseln wurden als besondere Schutzgebiete organisiert. Die dort ansässigen deutschen Firmen traten sodann zu einer Kolonialgesellschaft zusammen, die den NamenJaluit-Gesellschaft" annahm und im Jahre 1888 einen Vertrag mit dem Deutschen Reiche über die Kosten der Verwaltung abschloß 2).

3. Karolinen, Palau und Mari anen.

Durch das Übereinkommen zwischen England und Deutschland im Jahre 1885 wurden auch die Karolinen- usw. Inseln der deutschen Interessensphäre zugeteilt. Als aber das Deutsche Reich die Jnselu tatsächlich iu Besitz uehmeu wollte, protestierte Spanien dagegen und machte ältere Besitzesrechte geltend. Wie schon erwähnt^), waren die Karolinen bereits früher, im Jahre 1874. ein Streitobjekt zwischen Spanien und Deutschland gewesen, und uur dem energischen Eintreten Bismarcks war es damals zu danken gewesen, daß sich der deutsche Handel von dieser Zeit ab dort frei ohne weitere Störungen durch Spauien entwickeln konnte.

Die Zwistigteiten nahmen im Jahre 1885 einen derartigen Umfang an und spitzten sich schließlich so zu, daß eiu ernster Konflikt aufzu­brechen drohte und die Gefahr eines Krieges zwischen Spanien uud Deutschlaud nicht allzu entfernt lag. Allein dank der diplomatischen Geschicklichkeit eines Bismarck gelang es auch diesmal, die Gefahr ab­zuwenden. Er schlug nämlich zur Beilegung der Zwistigkeiten und als

') Aus den mir gütigst überlassenen Aktenstücken des Auswärtigen Amtes, ttolonialableilung ^. I. vom März 1880 bis September 1892, betr. die dem Reichstag und Bundesrate vorgelegten Denkschriften. Vgl. Kapitel V. S. 175,

') Vgl. Kapitel I, S. W fs.