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Bd. 8 (1909) Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik / von Kurt Herrfurth
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128 vi-, Herrfurt h, Fürst Bismarck und die Äolonialpolitit

t^. Deutsch-Ostafrika.

Während die deutschen kolonialen Erwerbungen an der Westküste Afrikas dadurch hervorgerufen worden waren, daß sich daselbst bereits deutsche Niederlassungen befanden, war dies in Ostasrika. mit Aus­nahme der Insel Sansibar, wo hanseatische Firmen schon seit Jahr- zehnten ansässig waren, nicht der Fall. Es handelte sich hier also im Jahre 1884 in erster Linie darum, Gebiete zu erwerben, in welchen deutsche Niederlassungen gegründet werden konnte». Der Anstoß zu dieser frisch in Angriff genommenen kolonisatorischen Tätigkeit ging von derGesellschaft für deutsche Kolonisation" aus. Diese Gesellschaft war im April 1884 auf Anregung von Dr. Karl Peters zu dem Zwecke gegründet worden, deutsche Ackerbau- und Handelskolonien in Gegenden zu gründen, die noch nicht von anderen Nationen okkupiert worden waren und die Mittel hierfür aufzubringen. Es gelang auch in der Tat, kapitalkräftige Männer hierfür zu ge­winnen. Als Tätigkeitsfeld ersah sich die Gesellschaft das Gebiet zwischen den großen Binnenseen und der Sansibarküste.

Nachdem die Gesellschaft finanziell gesichert war, begaben sich ihre Vertreter, Dr. Peters, Graf Pfeil und Referendar Jühlke, Ende September 1884 nach dem ostafrikanischen Festlande, wo sie am 1s). November 1884 landeten. Bald nach ihrer Ankunft schlössen sie nach und nach mit den ostafrikanischen Sultanen von Usagara, Ngura, Useguha uud Ukami eine Anzahl von Verträgen ab, durch die sie sowohl privat­rechtliche Eigentums-, als auch staatliche Hoheitsrechte über ein Gebiet von etwa 2500 deutschen Quadratmeilen erwarben. Mit diesen Ver­trägen ging Dr. Peters nach Berlin zurück und suchte seinen Er­werbungen dadurch eine feste Grundlage zu geben, daß er sür sie den Schutz des Deutschen Reiches erbat. Es lag in seiner Absicht, nach dem Vorbilde anderer europäischer Gesellschaften in den erworbenen Gebieten aus eigener Kraft eine geordnete Verwaltung herzustellen, für den Rechtsschutz und das Wohl der Bewohner zu sorgen und die Schätze des Landes zu erschließen. Hierzu bedürfte er eines kaiser­lichen Schutzbriefes, den er erbat.