dankt. Der Umstand ferner, daß die Verordnungen allgemeine Vorschriften sind, scheidet sie begrifflich:
I. von deni Gesetz im materiellen Sinne, das keine Verwaltungsvorschriften enthalten kann,
ll. aber auch von der Verfügung, die zwar von der vollziehenden Gewalt ausgeht, aber nur konkrete Fälle ordnet.
2. Kapitel.
Die Bedeutung der Verordnung im Bundesgebiete.
Wir haben oben gesehen, daß es zwei Arten von Verordnungen gibt, nämlich Äerwaltungsverordnungen und Nechtsverordnungen.
Beide Arten von Verordnungen finden wir im Reichsrecht.
Die Verwaltungsverordnungen spielen im Bundesgebiete eine große Rolle, da ihr Erlaß eine wesentliche Erscheinungsform der vollziehenden Gemalt ist, und in bezug auf sie gilt der Grundsatz, daß jede Verwaltungsbehörde Verwaltungsverordnungen für die untergeordnete Behörde erlassen kann.
Dagegen nehmen die RechtSverordnungen im Bundesgebiet eine sehr untergeordnete Stellung ein, da die Form der Schaffung materiellen Rechtes im Bundesgebiete