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Verordnungsgewalt in den deutschen Schutzgebieten / von Erich Bauerfeld
Entstehung
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dankt. Der Umstand ferner, daß die Verordnungen all­gemeine Vorschriften sind, scheidet sie begrifflich:

I. von deni Gesetz im materiellen Sinne, das keine Verwaltungsvorschriften enthalten kann,

ll. aber auch von der Verfügung, die zwar von der vollziehenden Gewalt ausgeht, aber nur konkrete Fälle ordnet.

2. Kapitel.

Die Bedeutung der Verordnung im Bundesgebiete.

Wir haben oben gesehen, daß es zwei Arten von Verordnungen gibt, nämlich Äerwaltungsverordnungen und Nechtsverordnungen.

Beide Arten von Verordnungen finden wir im Reichsrecht.

Die Verwaltungsverordnungen spielen im Bundes­gebiete eine große Rolle, da ihr Erlaß eine wesentliche Erscheinungsform der vollziehenden Gemalt ist, und in bezug auf sie gilt der Grundsatz, daß jede Verwaltungs­behörde Verwaltungsverordnungen für die untergeordnete Behörde erlassen kann.

Dagegen nehmen die RechtSverordnungen im Bundes­gebiet eine sehr untergeordnete Stellung ein, da die Form der Schaffung materiellen Rechtes im Bundesgebiete