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Die Kolonialgesetzgebung des deutschen Reichs mit dem Gesetze über die Konsulergerichtsbarkeit / von Kolisch
Entstehung
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VII
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I. Gemeinsame Bestimmungen für alle Schutzgebiete.

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1. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Juni 1890, bett.

Kolonial-Abtheilung. 3

2. Allerh. Erlaß, betr. die Errichtung eines Kolonialraths, vom

10. October 1890 . 4

3. Verfügung, des Reichskanzlers zur Ausführung des Allerh. Er­lasses, bett. die Errichtung eines Kolonialraths, vom 10. Oct. 1890 48

4. Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete . . 8. 9

5. Gesetz, betr. die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete,

vom 15. März 1888 . 918

ü. Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit, vom 10. Juli 1879 . . 1838

(Instruktion vom 10. Juli 1879.)

7. Gesetz, bett. die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des

Deutschen Reichs, vom 1. Juli 1872 . 3847

8. Gesetz, betr. die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande, vom

4. Mai 1870 4773

(Instruktion vom 1. März 1871, Erlaß des Reichskanzlers vom 11. December 1885.)

9. Allerh. Verordnung über die Führung der Reichsflagge, vom 8. No­vember 1892 . 74. 75

(Kaiser!. Erlaß, betr. die Führung der Kriegsflagge aus den Privatfahrzeugen der deutschen Fürsten, v. 2. März 1886.)

10. Allerh. Verordnung, bett. die in den deutschen Schutzgebieten von den Regierungssahrzeugen und den Regierungsgebäuden einzelner Verwaltungen (Lootsen- und Zollverwaltung) zu führenden Flaggen,

vom 13. August 1893 . 75. 76

(Ausführungsanweisung des Reichskanzlers vom 20. Jan.

1893.)

11. Allerh. Verordnung, betr. die Gerichtsbarkeit über die Eingebo­renen in den afrikanischen Schutzgebieten, vom 25. Febr. 1896 . 76

12. Verfügung des Reichskanzlers, bett. die Gerichtsbarkeit über die

Eingeborenen in den afrikanischen Schutzgebieten, vom 27. Fe­bruar 1896 . 7?