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Das Schutzgebietsgesetz nebst seinen Ergänzungsgesetzen der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, und den Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Gerichtsbarkeit : Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister / zum Handgebrauch zusammengestellt im Reichs-Marine-Amt
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Sachregister.

Vorbemerkung.

Die fett gedruckten Zahlen außerhalb der Klammern beziehen sich auf die Seiten der vorliegenden Ausgabe. Innerhalb der Klammern sind jedesmal die Paragraphenzahlen der betreffenden Gesetze bezw. Verordnungen angegeben. Hierbei sind außer den auf Seite VIII aufgeführten Abkürzungen noch folgende angewendet worden:

Kaiserliche Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den Deutschen Schutzgebieten, vom 9. November 1900 Ver. betr. Rechtsverh.

Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die Ausübung der Gerichts­barkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 25. De­zember 1900 Afrika und Südsee7

Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Kiautschou-Gebiete; Erlaß des Reichskanzlers vom 1. Juni 1901 Kiautschou.

Die Gesetze sind außer dem Sch. G. G. und K. G. G. nach dem Datum angeführt.

Sl.

Abänderung.

einer durch Beschwerde angefochtenen Entscheidung oder Verfügung des Konsuls (K. G. G. ß 44) 17; (K. G. G. ß 48) 18; (K. G. G. tz 64) 21 .

Abgeordneter.

Wählbarkeit zum n (Ges. v. 31. 5. 1869 § 4) 45.

Amt.

Zulassung zu einem öffentl. (Reichsverfassung Art. 3)44. Amtsgericht.

Ersetzung durch den Konsul in Angelegenheiten des Ge­

richtsverfassungsgesetzes, der Prozeßordnungen, der Konkurs- ordnung und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (K.G.G.H 7) 6.

Geltung der Vorschriften über das Verfahren vor dem i in bürgert. Rechtsstreitigkeiten auch für das Verfahren vor dem Konsul oder dem Konsular- ! gericht (K. G. G. § 41) 16.

; Amtsrichter.

Ausübung der Verrichtungen des s d. d. Konsul (K. G. G. § 52) 18.

Amtssitz.

der Beamten (Afrika und Südsee ß 1 Nr. 7) 4.