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Das Schutzgebietsgesetz nebst seinen Ergänzungsgesetzen der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, und den Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Gerichtsbarkeit : Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister / zum Handgebrauch zusammengestellt im Reichs-Marine-Amt
Entstehung
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Einleitung

1. Zur Geschichte des Schutzgebietsgesetzes.

Die Regelung des deutschen Kolonialrechtes ist zuerst erfolgt durch das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, vom 17. April 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 75).

Zu seiner Abänderung ergingen die Gesetze vom 7. Juli 1887^) und 15. März 1888.^) Auf Grund der in letzterer Novelle ihm verliehenen Befugniß erließ der Reichskanzler die Bekanntmachung des neuen Textes des Gesetzes unter dem 19. März 1888.^'^) In dieser Fassung ist mit einer Ergänzung durch die Novelle vom 2. Juli 1899f) das Gesetz bis zum 1. Januar 1901 in Kraft geblieben.

Nach § 2 dieses Gesetzes bestimmte sich das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das gerichtliche Verfahren einschließlich der Gerichts­verfassung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Konsular­gerichtsbarkeit vom 10. Juli 1879-11) Als das letztere durch das neue Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900111) ersetzt wurde, erschien auch die Anpassung des neuen Gesetzes an

*) Reichs-Gesetzbl. S. 307. **) Reichs-Gesetzbl. S. 71. ***) Reichs-Gesetzbl. S. 75.

Reichs-Gesetzbl. S. 365. 11) Reichs-Gesetzbl. S. 197. 111) Reichs-Gesetzbl. S. 213.