III
Vorrede.
Im Jahrgang 1895 der Annalen des Deutschen Reiches (S. 493—784) habe ich unter der Ueberschrift „Die deutschen Schutzgebiete, ihre rechtliche Stellung, Verfassung und Verwaltung“ eine auch als besondere Schrift erschienene Abhandlung veröffentlicht, welche in eine Einleitung und fünf Kapitel zerfällt. Die Einleitung enthält hauptsächlich Erörterungen über den Begriff und die Arten der Kolonien im wirthschaftlichen und rechtlichen Sinne,, einen kurzen Ueberblick über die Geschichte der Kolonien und der Kolonisation und eine Besprechung der Kolonialpolitik des Deutschen Reiches. Das erste Kapitel giebt eine Uebersicht über die deutschen Schutzgebiete, ihre geographischen, ethnographischen und wirthschaftlichen Verhältnisse, während im zweiten Kapitel die Gründung und Erwerbung der Kolonien im Allgemeinen besprochen ist und sodann die Erwerbsakte in Bezug auf die deutschen Schutzgebiete rechtlich gewürdigt sind. Das dritte Kapitel behandelt die Stellung der deutschen Schutzgebiete in öffentlich-rechtlicher Hinsicht, insbesondere nach Massgabe des RG. vom 17/6 86 bezw. 15/3 88 über die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete. Im vierten Kapitel ist die Stellung der Kolonialgesellschaften, ihre Verfassung und Verwaltung erörtert. Das fünfte Kapitel endlich bringt eine Darstellung der Verfassung und Verwaltung der Schutzgebiete im Einzelnen. Demgemäss sind in diesem Kapitel besprochen: die Stellung des Kaisers, die Ge
setzgebung, die Regierungs- und Verwaltungsorganisation der Schutzgebiete, die Justizverwaltung und Rechtspflege, die Finanzverwal- tung, das Zollwesen und der auswärtige Handelsverkehr, die Verwaltung des Innern, die Heeresverwaltung und die auswärtige Verwaltung und schliesslich die rechtliche Stellung der Eingebo
renen.